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KG Gehaltszahlungen - Cloud - 14.03.2014 20:03 Hallo, habe wieder folgendes Problem mit einer GmbH & Co. KG: Es sind drei GmbH's als Kommanditisten an X-GmbH & Co. KG beteiligt. Alle drei GmbH's haben unterschiedliche Gesellschafter(A,B,C). Als Komplementärin ist die Z-GmbH mit 0,00 Euro beteiligt (Haftungs-GmbH). Der alleinige Gesellschafter der Z-GmbH ist A. Zwischen A und Z-GmbH gibt es ein Arbeitsvertrag. Dort ist die Höhe seines Festgehalts geregelt sowie eine Tantieme auf Basis des Gewinns der X-GmbH & Co. KG. Das Gehalt und die Tantieme wird unmittelbar von der X-GmbH & Co. KG gezahlt. Wie ist grundsätzlich die Vergütung zu behandelt? Als Sonderbetriebseinnahme des A kommt die Vergütung nicht in Betracht, da er nicht persönlich an der KG beteiligt ist. Sind die Zahlungen dann Sonderbetriebseinnahmen der Z-GmbH, mit der Folge, dass diese dann auch umsatzsteuerpflichtig wären? Oder alles ganz easy peasy und die X-Gmbh & Co. KG hat Aufwand und A Einkünfte nach § 19? Da ich im Moment ziemlich im Dunkeln tappe, wäre ich für Hilfe sehr dankbar =) Grüße Cloud RE: KG Gehaltszahlungen - ecro - 14.03.2014 20:49 Abgekürzter Zahlungsweg bzw. Arbeitslohn von Dritten - je nach Vertrag. M.E. hat der A Arbeitslohn, die Z-GmbH entsprechenden Personalaufwand - und die Zahlungen der KG sind Sonder-BE der GmbH. RE: KG Gehaltszahlungen - Cloud - 15.03.2014 20:45 Guten Abend, @ ecro vielen Dank für deine Einschätzung. Dies waren auch meine Gedanken. Jetzt muss ich mir nur noch Gedanken um die USt machen. Grüße RE: KG Gehaltszahlungen - ecro - 16.03.2014 06:36 (15.03.2014 20:45)Cloud schrieb: Gedanken um die USt machen. Im Zweifel ist die Holding KU. |