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Komprimierte Erklärung oder doch nicht? - Effenhausen - 23.08.2013 00:43 Hallo, das aktuelle BFH Urteil zum Verschulden bei der komprimierten Erklärung hat heute dazu geführt, dass ich den Mdt. nun alles habe unterschreiben lassen. - komprimierte Erklärung - die alten Formulare und noch - eine Freizeichnungserklärung. Ist das nur meiner Paranoia geschuldet? Wie macht Ihr das aktuell? Danke RE: Komprimierte Erklärung oder doch nicht? - blind**** - 23.08.2013 08:32 Unterschrift unter: -> Rahmenvereinbarung und Freigabeerklärung (lt. Muster DStV) -> sämtliche Steuererklärungen in meiner Akte in alter Form (so wie früher und nicht komprimiert) -> Vollständigkeitserklärung Gesendet wird nur nach vorheriger Unterschrift. Ich arbeite ohne komprimierte Erklärung, nur noch authentifiziert, d.h. ohne Papier zum Finanzamt (Ausnahme: Belege). RE: Komprimierte Erklärung oder doch nicht? - Jive - 23.08.2013 12:18 Meine mandanten bekommen die Erklärungen immer im formulardruck ausgehändigt. die Unterschrift erfolgt unter der Komprimierten Erklärung, und erst nach unterschrift übermittel ich authentifiziert. lg, jive RE: Komprimierte Erklärung oder doch nicht? - blind**** - 23.08.2013 13:02 Zitat:Meine mandanten bekommen die Erklärungen immer im formulardruck ausgehändigt. Bei mir auch. Zitat:die Unterschrift erfolgt unter der Komprimierten Erklärung Ich lege zur besseren Lesbarkeit immer die alten Formulare in meine Akte und lasse die unterzeichnen. Problem ? RE: Komprimierte Erklärung oder doch nicht? - blind**** - 25.08.2013 12:22 Aufgrund der merkwürdigen Rechtsprechung des BFH sicherheitshalber nochmals die Frage: Genügt die Unterschrift des Mandanten in der Handakte auf den "alten" Formularen oder muss er die komprimierte unterzeichnen ? RE: Komprimierte Erklärung oder doch nicht? - Opa - 26.08.2013 09:44 Zitat:die Unterschrift erfolgt unter der Komprimierten Erklärung, und erst nach unterschrift übermittel ich authentifiziertDas ist ja doppelt gemoppelt. Ich lass mir ein eigen kreiertes Formular unterschreiben, daß alle Angaben vollständig usw. waren. Dieses Formular hängt im Anhang an ein Beratungsprotokoll, welches mein Programm automatisch erstellt. Darin sind alle Punkte aufgeführt, die angegeben wurden. Der Mandant bekommt eine Berechnung mit der berechneten Erstattung bzw. Nachzahlung mit. Fertig. Übermittelt wird immer authentifiziert. RE: Komprimierte Erklärung oder doch nicht? - blind**** - 26.08.2013 09:58 Zitat:Das ist ja doppelt gemoppelt. Nein. Freigabeerklärung ist das Eine und die Unterschrift unter die Formulare das Andere. Durch die Authentifizierung sieht das FA keine Unterschrift mehr. Also muss der StB die später nachweisen können. Ich gehe auch lieber auf Nummer sicher. RE: Komprimierte Erklärung oder doch nicht? - Opa - 26.08.2013 11:07 Zitat:Freigabeerklärung ist das Eine und die Unterschrift unter die Formulare das Andere.Die komprimierte Erklärung ist kein Formular im eigentliche Sinne und dann muss diese dann dem Mandanten ausgegeben werden, sonst könnte der StB in der authentifizierten Erklärung ja noch Angaben geändert haben. Zitat:Durch die Authentifizierung sieht das FA keine Unterschrift mehr.Das ist ja der Sinn der Authentifizierung. Papiereinsparung, Porto usw. Zitat:Also muss der StB die später nachweisen können.Muss er nicht. Er muss nur nachweisen, daß der Mandant Kenntnis von allen Angaben in der Erklärung hat. RE: Komprimierte Erklärung oder doch nicht? - blind**** - 26.08.2013 11:25 Zitat:Muss er nicht. Er muss nur nachweisen, daß der Mandant Kenntnis von allen Angaben in der Erklärung hat. Wirklich nicht ? Der DStV sieht das etwas anders: Zitat:Elektronische Steuererklärung wird zur Haftungsfalle für Steuerberater – Rigoroses BFH-Urteil Quelle: http://www.dstv.de/presse/pressemitteilungen/pm-elektr.sterklaerung-haftungsfalle-fuer-stb-nach-urteil-bfh Nachtrag aus dem Praxistipp des DStV "PRAXISTIPP - Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen" Quelle: http://www.stbdirekt.de/?StbdirektNr=012935 Zitat:...PRAXISTIPP : RE: Komprimierte Erklärung oder doch nicht? - Opa - 26.08.2013 12:11 Auch wenn der Berater einen unterschriebenen Ausdruck der Formulare o. der komprimierten Erklärung hat, könnte er immer noch etwas verändern und das dann authentifiziert übermitteln. Eine Sicherheit besteht dann immer noch nicht, es sei denn der Mandant steht hinter dem Berater, schaut ihm über die Schulter und kontrolliert die authentifizierte Übermittlung. Das er dies gesehen hat, müsste er dann unterschreiben. Toll! ![]() |