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Liquidation - Taxman - 21.06.2013 13:29

Hallo zusammen,

wir liquidieren hier eine GmbH. § 11 KStG ist uns schon ein Begriff. Der Wortlaut scheint auch eindeutig, dennoch treten bei uns einige Fragen über die praktische / technische Umsetzung auf.

1) Nach § 11 I 2 KStG soll der Besteuerungszeitraum drei Jahre nicht übersteigen. Nach meinem Verständnis kann ich auch weiterhin, da ich dies für die GewSt und USt sowieso muss, eine jährliche Steuererklärung abgeben. Oder irre ich hier?

2) In "unserer" Liquidation wird es wohl zu Liquidationsverlusten kommen. Nun stellt sich hier die Frage nach der zutreffenden Anwendung des § 10d EStG.
Bsp.:
Gewinn letztes Jahr vor Liquidation: 100
Verlust 1. Liquidationsjahr: ./. 25
Verlust 2. Liquidationsjahr: ./. 50
Verlust 3. Liquidationsjahr: ./. 10

Nach R 51 IV KStR handelt es sich nicht um bloße Zwischenveranlagungen. Dies führt jedoch dazu, dass gerade die Verluste im 2. und 3. LJ nicht nach § 10d EStG ins letzte Jahr vor Liquidation zurückgetragen werden können und meine Verlust ungenutzt untergehen. Folglich bliebe mir, wenn dem so wäre, nur die Wahl, tunlichst keine jährliche KSt-Erklärung abzugeben, um den Verlust insgesamt rücktragen zu können.

Wäre schön, wenn sich hierzu einer mit dienlichen Hinweisen äußern könnte Wink

Danke im Voraus
Taxman


RE: Liquidation - showbee - 21.06.2013 16:41

ad 1) Ich glaube du irrst. Es gibt nur ein Wahlrecht, ob auch die Zeit von Beginn letztes Wj bis zur Auflösung mit in den Liqui.Zeitraum einzubeziehen ist

ad 2) Somit kein Problem, die -95 wegen nach Jahr 0 zurückgetragen.


RE: Liquidation - Taxman - 21.06.2013 17:03

(21.06.2013 16:41)showbee schrieb:  ad 1) Ich glaube du irrst.

Glauben kannst du in einem Gotteshaus deiner Wahl Tongue Wink


Liquidation - showbee - 21.06.2013 18:05

Hatte meine Bibel in 12 Bänden vom Otto Schmidt Verlag nicht zur Hand. Ich glaube (sic!) aber immernoch, dass du KSt'lich kein WahlR zur jährlichen Abgabe hast.


Liquidation - showbee - 21.06.2013 19:19

ps das "soll" ist mE dahingehend auszulegen, dass nach einem Liquidationszeitraum von 3 Jahren dann idR wieder auf Jahresveranlagung übergegangen wird.