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geldwerter Vorteil - phönix - 15.05.2013 00:01

Gesellschafter Geschäftsführer hat zwei GmbHs. Bei einer GmbH erhält er im Jahr 01 Gehalt.

Die andere GmbH gewährt dem Geschäftsführer in Ihren angemieteten Büroräumen Unterkunft, indem sie ihm ein Zimmer zur privaten Nutzung überlässt, da er gerade sich von seiner Freundin getrennt hat.

Durch ein Versehen in der Buchhaltung erfolgt die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die kostenfreie Unterkunft bei der GmbH, die ihm das Gehalt zahlt.

Was muss in den Jahresabschluss an der beiden GmbHs hier noch nacherfasst werden? Muss zusätzlich in der Einkommensteuererklärung irgendetwas erklärt werden?

vielen Dank für eure Ideen


geldwerter Vorteil - showbee - 15.05.2013 08:27

Wenn es ein Versehen der Buchhaltung war, dann würde ich hier stornieren und dort neu einbuchen. Oder wurde von der ArbG GmbH LSt darauf abgeführt und mit angemeldet?

Ansonsten müsste man ja noch einen fremdüblichen Aufwendungsersatz zwischen den GmbH verbuchen um nicht in vGA/VE zwischen Schwester-GmbH zu laufen. Es kommt darauf an, ob wirklich die GmbH leisten wollte, in der er AN-GF war.

Da es hier höchstwahrscheinlich keine Vereinbarung schriftlich vorab gab, würde ich die Stornovariante vorziehen.


RE: geldwerter Vorteil - phönix - 15.05.2013 09:39

Es wurde tatsächlich von der falschen Arbeitgeberin Lohnsteuer angemeldet und abgeführt. Lohn ist doch eigentlich jetzt im ai durch für 2012. Wie löst man das?


RE: geldwerter Vorteil - showbee - 15.05.2013 10:20

Dann muss es doch eine Vereinbarung zwischen den Schwestergesellschaften gegeben haben...