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Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - Druckversion

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Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - showbee - 17.05.2013 18:45

ps was sagt denn das Finanzamt des Stpfl? Ich meine der Sachverhalt ist ja ohnehin in trockenen Tüchern und nicht mehr gestaltbar, dann kann man ja auch gleich Rechtssicherheit forcieren oder willst du den Steuerpflichtigen bis zur BP auf die Folter spannen?


RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - blind**** - 18.05.2013 14:29

@showbee

Zitat:Unsere Finanzbeamten im Forum machen alle nicht in Umsatzsteuer

Schade !


RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - blind**** - 21.05.2013 08:16

@showbee

Zitat:...was sagt denn das Finanzamt des Stpfl?...

Weckst Du gerne "schlafende Hunde" ? Verständlicherweise möchte der Mandant erstmal einen Experten außerhalb der Finanzverwaltung befragen.


Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - showbee - 21.05.2013 08:32

1. Experten außerhalb der FinVerw kommen zu uneinheitlichen Ergebnissen, obwohl Viele für den Stpfl sprechen. Dagegen sprechen systematische Bedenken.

2. Ich sehe das Amt idR nicht als schlafenden Hund; nicht in der beruflichen Praxis und auch nicht Privat. Für viele unserer Mandanten steht Rechtssicherheit und verlässliche Kalkulation an erster Stelle. Das FA ist ein Kostenfaktor wie jeder Andere. Insoweit besteht auch der Wille zur frühzeitigen Klärung von echten Zweifelsfällen um nicht nach Jahr und Tag in die Vollverzinsung zu laufen; 6% pa verdient Heutzutage kein Geldkonto. Bedeckt hält man sich eher mit solchen Dingen, wo ganz klar ist, dass das Amt - gebunden durch Verwaltungsanweisungen - gar nicht zu Gunsten des Stpfl entscheiden darf, sondern verklagt werden muss.

In deinem Fall, wo es wirklich kein eindeutiges Votum gegen den Stpfl steht, würde ich meinen Mandanten zur raschen Klärung der Rechtslage raten oder wie werden deine Bemühungen um diese VoSt gerade vergütet? Letztlich sollte in deinem Fall auch der Leasinggeber mit ins Boot; wenn das FA tatsächlich gegen sofortigen Abzug plädiert, besteht eine Finanzierungslücke, ggf Korrektur der Abrechnung des LG vice versa?


RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - blind**** - 21.05.2013 08:56

Zitat:...Letztlich sollte in deinem Fall auch der Leasinggeber mit ins Boot...

Hast Du tatsächlich Hoffnung, dass solche Großkonzerne wie Südleasing mit Provinz-StB über steuerliche Gegebenheiten diskutieren ? Ich habe schon wegen anderer Fragen versucht, Kontakt zu diesen Leasinggebern aufzunehmen. Entweder wurde man nach schier endlosen Warteschleifen mit einem anonymen Callcenter verbunden, wo die Mitarbeiter nicht allzu viel Kenntnisse hatten. Oder man erreichte über Umwege dann doch die zuständige Abteilung, dann hieß es aber z.B. "Bisher hat keiner Ihrer Kollegen ein Problem damit. " oder "Wir machen das schon richtig und immer so.".

Teilweise hat man nicht mal eine Chance, eine ordnungsgemäßen Zins- und Tilgungsplan zu bekommen. Ich habe inzwischen den Eindruck, Anrufe nach Vertragsabschluss vom Mandanten oder deren StB sind dort lästig.

Zitat:...ggf Korrektur der Abrechnung des LG vice versa...

Ich glaube nicht, dass man sich dort auf so etwas einlässt. Der längere Hebel, an dem man sitzt und auch eine gewisse Trägheit und Arroganz gegenüber kleineren Firmen lassen das nicht zu.
Es sei denn, man würde mit wasserdichten Argumenten kommen. Und die sind hier gerade nicht gegeben.


RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - showbee - 21.05.2013 09:39

Das wasserdichte Argument ist ja erst der Fall, dass das FA schwarz auf weiss eine andere Auffassung vertritt. Aber wir drehen uns hier im Kreis. Wenn du keine Klärung mit dem FA wünschst (oder der Mandant nicht), dann musst du mit der Unsicherheit leben. Belehre den Mandanten wegen der 6% p.a. bei USt und gut ist und ihr wartet auf die BP. Mach dir doch das Leben nicht allein so schwer.

Schöne Restwoche.


RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - blind**** - 22.05.2013 09:29

@showbee

Zitat:...Wenn du keine Klärung mit dem FA wünschst (oder der Mandant nicht), dann musst du mit der Unsicherheit leben....

Den Mandanten, der freiwillig eine Klärung mit dem FA wünscht, muss man mit der Lupe suchen. Das Misstrauen ist gerade bei kleineren Unternehmen sehr ausgeprägt.
Im Übrigen möchte man sich auch nicht unbedingt blamieren. Alle großen LG verfahren schließlich so. Und Kollegen in meiner Umgebung (ebenfalls mit Mandanten bei Südleasing) auch.