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Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - Druckversion

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RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - Eisvogel - 19.04.2013 08:50

@Blindworm
Betreffen die Verträge alle diese Südleasing?
Vielleicht wäre mal interessant, ob andere Finanzdienstleister genau so abrechnen.


RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - blind**** - 19.04.2013 09:03

@eisvogel

Zitat:Betreffen die Verträge alle diese Südleasing?

Hauptsächlich Südleasing. Aber auch SLKS (anscheinend Tochter von Südleasing), Hannover-Leasing, Würthembergische Leasing, Renta-Leasing und De Lage Landen.


RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - blind**** - 19.04.2013 10:57

Auch wenn man daraus sicher nichts allgemeines ableiten kann:

Ein Kollege (rief mich gerade zum Thema an), der in Berlin ebenfalls Mandanten betreut, die Geschäftsbeziehungen zu Südleasing unterhalten, verfährt ebenso wie ich. Er zieht die Vorsteuer auch auf die Zinsen in voller Höhe am Anfang ab.

Seine Mandanten wurden u.a. durch USt-Sonderprüfungen geprüft. Die Rechnungen werden auch im Rahmen der USt-VA als Kopie dem FA vorgelegt. Es gab bisher nie Beanstandungen.

Das spricht zumindest etwas gegen die These von phönix und showbee.


Übrigens bucht dieser Kollege die Zinsen ertragsteuerlich auch zunächst gegen RAP und splittet nicht bei Zahlung in Zins/ Tilgung.


RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - blind**** - 20.04.2013 15:08

Weiterer Nachtrag:

Zitat der Auffassung eines StB-Kollegen aus dem Forum StBdirekt (Steuerberaterverband):

Zitat:wenn ich Ihren Sachverhalt richtig verstanden habe, bezieht sich Ihre Frage nur auf die abzf. Vorsteuer aus den Zinsen oder ?

Nachdem aber doch eine Rechnung mit ausgewiesener Vorsteuer vorliegt und diese auch bezahlt wurde, hätte ich hier keine Bedenken, diese Vorsteuer sofort geltend zu machen.

Ich habe mal gelernt: die Vorsteuer ist abzugsfähig:

bei: Re. + Lieferung
oder: Re. + Zahlung

Was ist nun richtig ?


RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - blind**** - 20.04.2013 18:43

Könnte des Rätsels Lösung folgendes sein ?

§ 15 Abs. 1 Satz 2 + Satz 3 UStG

" Soweit der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag auf eine Zahlung vor Ausführung der Umsätze (aus Satz 2) entfällt, ist er bereits abziehbar, wenn die Rechnung vorliegt und die Zahlung geleistet worden ist. "


RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - phönix - 20.04.2013 20:11

Kommentar Reiss § 15 Rz 276

276 Für den vorgezogenen Vorsteuerabzug ist es ohne Bedeutung, ob die vor Aus­führung des Umsatzes geleistete Zahlung das volle Entgelt oder nur einen Teil des Entgelts einschließt. Ist aber der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag höher als die Steuer, die auf die Zahlung entfällt, so kann vorweg nur der Steuerbetrag abgezogen werden, der in der im Voraus geleisteten Zahlung enthalten ist. Das kann insbesondere vorkommen, wenn durch eine Vorausrechnung über die gesamte Leistung vor Ausführung des Umsatzes abgerechnet wird, für die Gegenleistung aber nur ein Teilbetrag gezahlt wird.[388]
Beispiel:
Auf die Rechnung vom Januar 01 über 100 000 € zuzüglich 16 000 € USt für die im August 01 auszuführende Leistung zahlt Leistungsempfänger U im Februar, März und Mai jeweils 23 200 € (brutto) an.
U kann für die Voranmeldungszeiträume Februar, März und Mai jeweils 3 200 € als Vorsteuer abziehen.
277 Die Beteiligten können steuerrechtlich nicht wirksam vereinbaren, dass die Vorauszahlung in voller Höhe oder in einem höheren oder geringeren Umfang als gesetzlich bestimmt auf den Steuerbetrag für die geplante Leistung entfallen soll. [BFH, Urt. v. 4.3.1982, V R 107/79, BStBl II 1982, 309, 311 und v. 10.3.1983, BStBl II 1984, 120, 121]


RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - phönix - 20.04.2013 20:12

(20.04.2013 20:11)phönix schrieb:  Kommentar Reiss § 15 Rz 276 f.

276 Für den vorgezogenen Vorsteuerabzug ist es ohne Bedeutung, ob die vor Aus­führung des Umsatzes geleistete Zahlung das volle Entgelt oder nur einen Teil des Entgelts einschließt. Ist aber der gesondert ausgewiesene Steuerbetrag höher als die Steuer, die auf die Zahlung entfällt, so kann vorweg nur der Steuerbetrag abgezogen werden, der in der im Voraus geleisteten Zahlung enthalten ist. Das kann insbesondere vorkommen, wenn durch eine Vorausrechnung über die gesamte Leistung vor Ausführung des Umsatzes abgerechnet wird, für die Gegenleistung aber nur ein Teilbetrag gezahlt wird.[388]

Beispiel:
Auf die Rechnung vom Januar 01 über 100 000 € zuzüglich 16 000 € USt für die im August 01 auszuführende Leistung zahlt Leistungsempfänger U im Februar, März und Mai jeweils 23 200 € (brutto) an.
U kann für die Voranmeldungszeiträume Februar, März und Mai jeweils 3 200 € als Vorsteuer abziehen.

277 Die Beteiligten können steuerrechtlich nicht wirksam vereinbaren, dass die Vorauszahlung in voller Höhe oder in einem höheren oder geringeren Umfang als gesetzlich bestimmt auf den Steuerbetrag für die geplante Leistung entfallen soll. [BFH, Urt. v. 4.3.1982, V R 107/79, BStBl II 1982, 309, 311 und v. 10.3.1983, BStBl II 1984, 120, 121]



RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - blind**** - 21.04.2013 11:51

@Phönix

Danke für die interessante Info !

Die Verwirrung wird dadurch aber eher noch größer. Wie in meinen vorherigen Beiträgen schon bemerkt, ergeben sich in der Praxis bisher keine Probleme. Sowohl in gleichgelagerten Fällen bei Kollegen, als auch bei mir. Warum sich das BMF o.a. mit solchem Thema noch nie beschäftigt haben, ist mir weiterhin sehr schleierhaft.

@showbee

Bitte befrage doch mal Deinen Kollegen.


RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - tosch - 21.04.2013 13:31

(21.04.2013 11:51)blindworm schrieb:  ..., ergeben sich in der Praxis bisher keine Probleme.
...
Warum sich das BMF o.a. mit solchem Thema noch nie beschäftigt haben, ist mir weiterhin sehr schleierhaft.
Warum sollten die sich mit etwas beschäftigen, was in der Praxis offensichtlich keine Probleme bereitet?


RE: Thema "Mietkauf Südleasing" Teil 2-> Zeitpunkt des VorSt-Abzugs auf die Zinsen - blind**** - 21.04.2013 13:57

@tosch

Zitat:was in der Praxis offensichtlich keine Probleme bereitet?

Verstehe ich das so richtig, dass Du auch den vollständigen Vorsteuerabzug bei Rechnungserhalt bejahst ?