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Schulden vor Privatinsolvenz - Druckversion

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Schulden vor Privatinsolvenz - fliederus2 - 18.04.2013 12:03

Da meine Kenntznisse auf diesem Gebiet eher bescheiden bis nicht vorhanden sind, möchte ich folgenden Fall zur Diskussion stellen.


2008:
Mandant Schlampig (S) gründet S-GmbH. S-GmbH wird insolvent. S wird per Haftungsbescheid für diverse Steuern in Anspruch genommen.

2010:
S geht in die Privatinsolvenz.

2011:
S gründet EU mit der Tätigkeit, die zuvor die S-GmbH gemacht hat (Hier wird das Mandat übernommen, von der Insolvenz wird uns nichts erzählt, warum auch?). S leistet alle vom Insolvenzverwalter (richtige Bezeichnung?) geforderten Zahnlungen.

Es kommt zu einer Einkommensteuererstattung 2011 (4.000€). Diese wird verrechnet mit alten Steuerschulden der S-GmbH.

Was ich merkwürdig finde ist, dass Forderungen die nach Eintritt der Privatinsolvenz entstanden sind mit Schulden verrechnet werden, die vorher entstanden sind. Zulässig oder nicht?


RE: Schulden vor Privatinsolvenz - meyer - 18.04.2013 20:01

Erster Gedanke:

Bei sowas ist es häufig so, dass die Haftungsinanspruchnahme nur deshalb in der Höhe erfolgt, da nicht ausreichend zur Aufklärung mitgewirkt wird, inwieweit überhaupt ein Haftungstatbestand greift. Aber das nur am Rande.

Zweiter Gedanke: Ob alle Forderungen eines Insolvenzverwalters berechtigt sind, ist sicher auch häufig fraglich.

Dritter Gedanke: Ist das eigentliche Insolvenzverfahren schon aufgehoben und S in der Wohlverhaltensphase (feststellbar unter http://www.insolvenzbekanntmachungen.de)? Ich vermute, dass das der Fall ist und es sich bei den "geforderten Zahlungen" um die an den Treuhänder (so heißt der dann) abzuführenden Beträge handelt.

In der Tat ist es nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens so, dass kein Aufrechnungsverbot mehr besteht, das FA kann bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung also mit Altschulden aufrechnen. Die Altschulden kommen in solchen Fällen auch gern mal daher, dass das FA großzügige Vorsteuerkorrekturen nach § 17 UStG geschätzt hat und die einfach hingenommen wurden.


RE: Schulden vor Privatinsolvenz - fliederus2 - 22.04.2013 09:33

Danke für die Denkanstöße. Auch war mir die Internetseite bisher nicht bekannt.