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Neuregelung bzgl. Fristverlängerungen - blind**** - 10.04.2013 10:17 Gerade habe ich in NWB folgendes gefunden (NWB Nr. 15 v. 08.04.2013): Zitat:Die gesetzlichen Fristen zur Abgabe der Steuererklärung für 2012 bis zum 31. 5. 2013 (§ 149 Abs. 2 AO) sollen bundeseinheitlich verlängert werden ... Bisher haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit Ausnahme von Hessen allerdings durch gleichlautende Fristenerlasse vom 2. 1. 2013 ( BStBl 2013 I S. 66) die Verlängerung des Abgabetermins für Steuererklärungen 2012 allgemein nur bis zum 31. 12. 2013 ... bestimmt, wenn die Steuererklärungen von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe nach §§ 3 und 4 StBerG angefertigt werden. In NWB BNr. 3 v. 14.01.2013 findet man u.a. folgendes: Zitat:Die Steuerabteilungsleiter des Bundes und der Länder haben sich nach Mitteilung der Steuerberaterkammer Hessen am 12./13. 11. 2012 im Grundsatz auf ein neues Fristenmodell verständigt, mit dem beginnend mit der Abgabe der Steuererklärungen 2012 das bisherige hessische Pilotprojekt bundeseinheitlich weiterentwickelt werden soll. Es ist insbesondere beabsichtigt, als spätesten Abgabetermin bundeseinheitlich den 28. 2. für Steuererklärungen des vorvergangenen Jahres vorzusehen. Außerdem soll die Regelung des § 152 AO zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen geändert werden. Die weiteren Einzelheiten des neuen bundeseinheitlichen Fristenmodells sollen im Februar 2013 abschließend erörtert werden. Ob das tatsächlich so umgesetzt wird ? Zumindest besteht Hoffnung. RE: Neuregelung bzgl. Fristverlängerungen geplant ? - Brande - 10.04.2013 10:44 @blindworm DANKE für diese konkreten Info´s. Es war richtig, dass Du hartnäckig an dem Thema drangeblieben bist. RE: Neuregelung bzgl. Fristverlängerungen - showbee - 10.04.2013 13:26 MODEDIT: Sachdiskussion verschoben. RE: Neuregelung bzgl. Fristverlängerungen - blind**** - 11.04.2013 08:10 @brande Zitat:Es war richtig, dass Du hartnäckig an dem Thema drangeblieben bist. Das ist doch selbstverständlich ! |