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Betriebsveranstaltung oder Werbung? - Druckversion

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Betriebsveranstaltung oder Werbung? - Dragon - 05.04.2013 12:47

Hallo,

Folgender Fall:

Mandant führt ein offenes Symposium durch ohne Einschränkung des Teilnehmerkreises.

Es gibt hierzu eine Cateringrechnung wo über die Teilnehmeranzahl abgerechnet wird. Auch gibt es eine Teilnehmerliste.

Meiner Meinung nach handelt es sich um Aufwendungen, welche nicht der Beschränkung des 4 Abs. 5 EStG unterliegen, da es kein Geschäftsessen in diesem Sinne ist.

Die Frage ist nur unter welches Konto ich es packe? Werbung (#6600) sonst. betr. Aufwand (#6850). Hat jemand einen anderen Vorschlag?

Danke schon mal.


RE: Betriebsveranstaltung oder Werbung? - showbee - 05.04.2013 13:05

heißt "offenes Symposium" zum Unternehmenszweck, auch aus Gründen von Mandatsgewinnung bzw. Mandatserhaltung? Betriebsveranstaltung ist es ja nur, wenn mehrheitlich für AN.


RE: Betriebsveranstaltung oder Werbung? - Dragon - 05.04.2013 13:23

(05.04.2013 13:05)showbee schrieb:  heißt "offenes Symposium" zum Unternehmenszweck, auch aus Gründen von Mandatsgewinnung bzw. Mandatserhaltung? Betriebsveranstaltung ist es ja nur, wenn mehrheitlich für AN.

AN waren kein bzw. sehr wenige vor Ort. Es ging wohl vielmehr darum Mandat/Kunden zu gewinnen bzw. zu erhalten.

Betriebsveranstaltung war in diesem Zusammenhang die falsche Begrifflichkeit Rolleyes.


RE: Betriebsveranstaltung oder Werbung? - phönix - 05.04.2013 13:34

Also eher Werbeveranstaltung, bei der Annehmlichkeiten gereicht wurden (keine Bewirtung), oder bei der eine Bewirtung erfolgte?


RE: Betriebsveranstaltung oder Werbung? - Dragon - 05.04.2013 13:38

Wie man es nimmt.

ca.100 Leute. Kosten ca.12.000 €


RE: Betriebsveranstaltung oder Werbung? - fliederus2 - 05.04.2013 13:54

Erinnert mich an diesen Fall: http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2212

Wär für mich Werbung. Allerdings 120€ pro Nase Buffet?? Kaviar und Langusten? Greift evt. § 4 (5) Nr. 7 EStG Big Grin ?


RE: Betriebsveranstaltung oder Werbung? - Dragon - 05.04.2013 14:28

(05.04.2013 13:54)fliederus2 schrieb:  Erinnert mich an diesen Fall: http://realsteuer.de/mybb/showthread.php?tid=2212

Wär für mich Werbung. Allerdings 120€ pro Nase Buffet?? Kaviar und Langusten? Greift evt. § 4 (5) Nr. 7 EStG Big Grin ?

Ja - diesen Thread hatte ich auch noch irgendwo im Hinterkopf. War denn dann meine Auffassung von damals richtig?

Ich würde dann glaube ich dazu tendieren dem Mdt. 100% anzurechnen, aber auf evtl. Diskussionen mit dem FA vorbereiten.

Es handdelt sich hierbei um ein kl. GmbH mit ca. 5Mio Umsatz im Immobereich.