Steuerberater
Kommentar zum StberG - Druckversion

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RE: Kommentar zum StberG - Dragon - 03.08.2012 08:45

(03.08.2012 08:36)Kiharu schrieb:  
Zitat:Na ja Nordlichter, übliche Glasgröße 0,2 l - das sind doch für uns Bayern Schnapsgläser

Das mag vielleicht auf die westlichen Nordlichter zutreffen. Das Ossi-Nordlicht trinkt sein frisches Pils aus 0,5 l Gläsern und seinen Schnaps nur als 4 cl (alles andere sind doch Fingerhüte, wo ich Angst haben muss, dass der Alkohol auf dem Weg zum Mund verdunstet ist).

JaJa - der Alkohol war und ist noch immer einer der größten Begleiter im Finanzamt sowie auf der Beraterseite.Cool


RE: Kommentar zum StberG - tolledeu - 03.08.2012 08:56

Ich finde es immer wieder erstaunlich, was ein Thema so alles an Unterthemen bereithält. Ich wäre nie und nimmer vom Steuerberatergesetz zum gemixten Weißbier gekommen.

Приятных выходных и веселых праздников на юг.
(Ein schönes Wochenende und für die im Süden schöne Ferien.)

P.S. Ohne Hilfe meiner Azubine hätte ich es nicht schreiben können, den kyrillischen Teil selbstverständlich.


RE: Kommentar zum StberG - Opa - 03.08.2012 09:05

Hier wird gesoffen und ich bin nicht dabei. Kann doch nicht wahr sein.

на сдорове

Das ist nicht von mir. Big Grin


RE: Kommentar zum StberG - tolledeu - 03.08.2012 09:12

(03.08.2012 09:05)Opa schrieb:  Hier wird gesoffen und ich bin nicht dabei. Kann doch nicht wahr sein.

на сдорове

Das ist nicht von mir. Big Grin

Big GrinBig Grin Daumen Hoch für die Kreativität..........


RE: Kommentar zum StberG - frankts - 03.08.2012 09:51

(03.08.2012 08:56)tolledeu schrieb:  Ich finde es immer wieder erstaunlich, was ein Thema so alles an Unterthemen bereithält. Ich wäre nie und nimmer vom Steuerberatergesetz zum gemixten Weißbier gekommen.
.......

da sieht man doch, dass Steuerfachleute variable sind!
frankts


RE: Kommentar zum StberG - Opa - 03.08.2012 10:42

Noch etwas zu den "сто грам". Hat mir mal eine Russe (damals Sowjetbürger) erklärt:

Alles unter 100 km ist keine Entfernung, unter 100 kg ist keine Frau und unter сто грам ist kein Wodka.


RE: AW: Kommentar zum StberG - ecro - 03.08.2012 11:37

(02.08.2012 21:36)Stadtkatze schrieb:  Яа

Ja-a?


AW: RE: Kommentar zum StberG - Stadtkatze - 03.08.2012 11:38

(03.08.2012 08:45)Dragon schrieb:  
(03.08.2012 08:36)Kiharu schrieb:  
Zitat:Na ja Nordlichter, übliche Glasgröße 0,2 l - das sind doch für uns Bayern Schnapsgläser

Das mag vielleicht auf die westlichen Nordlichter zutreffen. Das Ossi-Nordlicht trinkt sein frisches Pils aus 0,5 l Gläsern und seinen Schnaps nur als 4 cl (alles andere sind doch Fingerhüte, wo ich Angst haben muss, dass der Alkohol auf dem Weg zum Mund verdunstet ist).

JaJa - der Alkohol war und ist noch immer einer der größten Begleiter im Finanzamt sowie auf der Beraterseite.Cool

Der Rest vom Sommerfest. Es wurde Koks (Weinbrand, 1 Stck. Würfelzucker, 3 Kaffeebohnen) getrunken.
Aber nicht von mir (das würde mich umhauen)! Ich habe nur das Restelager.
(03.08.2012 11:37)ecro schrieb:  
(02.08.2012 21:36)Stadtkatze schrieb:  Яа

Ja-a?

Das "a" gehört da nicht hin - sorry. Я = ich


RE: Kommentar zum StberG - Opa - 03.08.2012 12:33

Wie kommst du an Bilder aus meinem Büro?
Meine einheimische Marke.


AW: RE: Kommentar zum StberG - Stadtkatze - 03.08.2012 12:39

(03.08.2012 12:33)Opa schrieb:  Wie kommst du an Bilder aus meinem Büro?
Meine einheimische Marke.

Ja, der gemeine deutsche Finanzbeamte hört, sieht und kann alles...Big Grin