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steuerlicher Ausgleichsposten Datev - Cloud - 27.06.2012 11:25 Hallo, ich steh vor folgendem Problem: Ich habe eine Handels- und Steuerbilanz bei einer GmbH. Die Differenz im Kapital(Gewinnvortrag) buche ich in der Steuerbilanz über das Konto 9297 steuerlicher Ausgleichsposten. Der Ausgleichsposten nimmt den Abweichungsbetrag zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz auf, der sich auf Grund steuerlicher Vorschriften ergibt. Aber irgendwie mach ich was falsch oder denk nicht richtig mit, da bei der Übleitungsrechnung von der HB zur StB der Ausgleichsposten als Gewinnkorrekut erfasst wird. Würde ich die Differenz im Gewinnvortrag belassen wäre die Überleitungsrechnung richtig. Wie bucht ihr die Abweichungen in der Steuerbilanz?? RE: steuerlicher Ausgleichsposten Datev - höfner501 - 27.06.2012 11:31 Wenn du schon unterschiedliche EB-Werte hast, dann musst du diese auch in zwei unterschiedlichen Stapeln buchen. EB-Werte (HB): Gewinnvortrag 5.000 € EB-Werte (StB): Gewinnvortrag 3.500 € Dann sind die laufenden Buchungen wieder beiden bereichen zuzuordnen und auch die Überleitungsrechnung passt. So mache ich das zumindest. RE: steuerlicher Ausgleichsposten Datev - Cloud - 27.06.2012 12:03 Hallo höfner, das ist mir klar das ich dies in den unterschiedlichen Bereichen buchen muss. Aber ich dachte die Kapitalkonten sollten bei der Steuerbilanz und Handelsbilanz gleich sein, so dass die Differenz (Mehr oder Wenigerergebnis) in der Steuerbilanz in den Ausgleichsposten einzustellen ist?? Grüße und Danke RE: steuerlicher Ausgleichsposten Datev - höfner501 - 27.06.2012 12:26 Frotscher/Mass hierzu: Weicht die Steuerbilanz von der Handelsbilanz ab, z. B. weil steuerlich Hinzuaktivierungen vorgenommen oder Abschreibungen geändert wurden, hat dies im ersten Jahr der Abweichung ein steuerliches Mehrvermögen (Mehrgewinn) zur Folge, in den Folgejahren wegen der höheren Abschreibungen bzw. der längeren Abschreibungsdauer ein Wenigervermögen (Wenigergewinn). Diese Differenzen können bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften über die Kapitalkonten dargestellt werden. Bei Kapitalgesellschaften ist dies jedoch nicht möglich, da der Ausweis des Eigenkapitals (Nennkapital und Rücklagen) wegen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes an die Handelsbilanz gebunden ist. Die Darstellung erfolgt hier über Ausgleichsposten . Bei steuerlichem Mehrvermögen wird ein passiver, bei Mindervermögen ein aktiver Ausgleichsposten gebildet. Der Ausgleichsposten ist in den Folgejahren gewinnwirksam fortzuentwickeln. Wurde z. B. wegen zusätzlicher Aktivierung ein passiver Ausgleichsposten gebildet, ist dieser in dem Umfang der in den Folgejahren vorgenommenen zusätzlichen Abschreibungen aufzulösen. Bei Vollabschreibungen entfällt der Ausgleichsposten ganz. Wird die Handelsbilanz an die Steuerbilanz angepasst, entfällt der Ausgleichsposten ebenfalls, da dann die entsprechenden Wirkungen bereits in der Handelsbilanz gezeigt werden, also keine Abweichung der Steuerbilanz von der Handelsbilanz mehr vorliegt (zu den organschaftlichen Ausgleichsposten vgl. § 14 Rz. 179, zu den Ausgleichsposten bei Überführung eines Wirtschaftsgutes in eine ausländische Betriebsstätte vgl. Frotscher, EStG, § 5 Rz. 95). Jetzt verstehe ich. Hmmm, und du buchst das logischerweise über EB-Wert ein? steuerlicher Ausgleichsposten Datev - showbee - 27.06.2012 12:33 Blöde Frage: Wenn du eine Steuerbilanz buchst (und wie beschrieben würde ich es auch machen), warum und woher hast du noch eine Überleitungsrechnung? RE: steuerlicher Ausgleichsposten Datev - Cloud - 27.06.2012 12:48 Hallo Showbee und Höfner, @showbee weil der Chef es so will ![]() @höfner Ja, ich buche das ganze über 9000 aber klappt trotzdem nicht. Grüße und Danke ![]() steuerlicher Ausgleichsposten Datev - showbee - 27.06.2012 14:06 Kannst du das Konto im Kontenplan nicht umschlüsseln? RE: steuerlicher Ausgleichsposten Datev - höfner501 - 27.06.2012 15:57 Ich sach nur "Teamservice"... RE: steuerlicher Ausgleichsposten Datev - Cloud - 27.06.2012 16:02 Hab ich auch schon versucht, aber die Funktion lässt sich nicht ändern. Den Kontenzweck von sonstigen Sonderposten in Sonderposten mit Rücklageanteil umgliedern??? Die Datev hab ich jetzt auch mal angerufen, da es dazu keine Unterlagen gibt wie man es richtig buchen muss bzw. soll. Grüße RE: steuerlicher Ausgleichsposten Datev - Cloud - 27.06.2012 19:11 ich werde dann die Lösung der Datev hier mitteilen....die rufen irgendwann mal zurück haben sie gemeint ![]() |