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Freiberufler und regelmäßige Arbeitsstätte. - Druckversion

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Freiberufler und regelmäßige Arbeitsstätte. - Hans-Christian - 20.09.2007 09:08

Hallo,
folgende Anfrage stand in einem anderen Forum (steuernetz):
http://www.steuern-online.de/cgi-local/loadforum.cgi?http://f3.webmart.de/f.cfm?id=1021138&r=threadview&a=1&t=3170823

Hier zusammengefasst seine Anfrage:

"Bin Freiberufler, fahre von zu Hause zum Kunden. Die einfache Entfernung beträgt 7km.

110 mal fahre ich mit der Strassenbahn (netto Euro 1,45 je Strecke)
13 mal fahre ich mit einem mir überlassenen Auto
10 mal fahre ich mit dem Taxi (netto Euro 14,- je Strecke)

wie muss ich die Betriebsausgaben angeben.

Arbeite als freiberuflicher Dipl.-Inf. im Bereich Programmierung. Im Jahre 2002 selbständig gemacht und nur für einen Auftraggeber tätig. Arbeite zu zwei Dritteln vor Ort beim Kunden (Spedition) und zu einem Drittel von zu Hause.

Also ich habe einen PC zu Hause, den ich ausschliesslich beruflich nutze, der steht aber im Wohnzimmer."




Mein Standpunkt dazu:

Für einen AN gilt R37 (3)Satz 5 LStR 2005:

"Für die Berücksichtigung von Fahrtkosten gelten auch Fahrten zwischen mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten in demselben Dienstverhältnis ... als Dienstreisen"

Dazu gibt es noch folgendes Urteil

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&sid=779e326205b1129771d336213dd1413e&nr=11257&anz=1&pos=0&Frame=2

In dem Urteil ging es um die Anerkennung von Herstellungs/Erhaltungsaufwand vor Beginn der Nutzung eines AZ als Home-Office.

Mir geht es daru zu klären, als Ausgangspunkt für die Beantwortung der Frage des Fragestellers, ob der Fragesteller zu Hause eine regelmäßige Arbeitsstätte (Sitz des Unternehmens eines Selbständigen) hat oder nicht hat. Es geht weiterhin nur darum wie die Fahrtkosten zum Kunden als BA erfasst werden. Nach Reisekostenrecht oder als Entfernungspauschale?


RE: Freiberufler und regelmäßige Arbeitsstätte. - Hans-Christian - 20.09.2007 21:06

lt. Zaunkönig hat er keine regelm. Arbeitsstätte zu Hause, da er kein AN ist.
Einverstanden.

Hat er nun eine Betriebsstätte zu Hause.
Antwort im Forum steuernetz: Wenn er zu Kunden fährt hat er keine Betriebsstätte. Seine Fahrten können nicht nach DR-Grundsätzen als BA erfasst werden.


RE: Freiberufler und regelmäßige Arbeitsstätte. - Hans-Christian - 02.10.2007 19:16

Handelt es sich hierbei um EWT?