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Verpflegungsmehraufwand bei Tätigkeit innerhalb einer Gemeinde? - Druckversion

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Verpflegungsmehraufwand bei Tätigkeit innerhalb einer Gemeinde? - höfner501 - 09.06.2011 11:49

Liebe Kollegen,

ich suche mir gerade einen Wolf und finde nicht das gesuchte. Hinter grund: Ein Mandant war als Notarzt tätig. Meine Mitarbeiterin würde seine Arbeitszeiten jetzt unter dem Gesichtspunkt der Verpflegungsmehraufwendungen durchgehen, da er oft Schichten mit mehr als 8 Stunden hatte und keine "konkrete" Arbeitsstelle.

Ich habe in Erinnerung, dass das früher nur ging, wenn die "Reise" außerhalb der politischen Gemeinde war. Sprich: für eine Tätigkeit einen Häuserblock weiter konnte man (meiner Erinnerung nach) keine Mehraufwendungen geltend machen.

Hat jemand eine Fundstelle oder liege ich tatsächlich selber falsch?

Danke.


RE: Verpflegungsmehraufwand bei Tätigkeit innerhalb einer Gemeinde? - Opa - 09.06.2011 12:41

Ob Häuserblock oder Gemeinde ist uninteressant. Es wird auf die Art der Tätigkeit abgestellt, also typische (früher) Einsatzwechseltätigkeit, d.h. an ständig wechselnden Einsatzorten unterwegs, wobei es nicht auf die Entfernung ankommt. Jetzt kommt allerdings neu erschwerend hinzu, daß das FA gern eine Gemeinde als weiträumiges Arbeitsgebiet bezeichnet, und da wird es schwierig. Habe gerade einen Streit hinter mir, wo die ganze Stadt Dresden als weiträumiges Arbeitsgebiet bezeichnet wurde. Das haben sie dann zwar nicht durchzusetzen versucht, aber bspw. bei Schornsteinfegern usw. ist es oft schwierig, weil die eben ihr festes Gebiet zugewiesen bekommen.
Man sollte also erstmal feststellen wieweit die unterschiedlich Einsatzorte entfernt bzw. auch auseinander sind und ob er eventuell zwischendurch wieder zu Hause, oder in seiner Praxis ist, und an wieviel Tagen im Jahr das der Fall ist, daß er ständig unterwegs ist.