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DHH bei beiden Partnern? - Druckversion

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DHH bei beiden Partnern? - experttobe - 27.05.2011 16:42

Moin!
So langsam will ich mein Hirn wieder ankurbeln, brauche aber mal eure Hilfe:

Frau A wohnt und arbeitet in B. Herr C wohnt in D und arbeitet in E. Man lernt sich kennen und lieben. Da E näher an B liegt, nutzt Herr C die Wohnung von Frau A als Zweitwohnung und möchte so die doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Gleichzeitig beschließt Frau A wieder nach D zurückzukehren. Weiterhin arbeitet sie in B und möchte nun auch die doppelte Haushaltsführung geltend machen.

Familie, Freunde leben in D. Ärzte werden ebenfalls in D aufgesucht (schon immer). Man selbst bleibt erstmal unverheiratet.

Nun habe ich ein Urteil gefunden, wonach dies nur dann anerkannt wird (bei beiden), wenn dies anhand geeigneter Unterlagen etc. nachgewiesen werden kann. (FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 7.10.2010, 5 K 5230/07). Dies könnten A und B (siehe vorheriger Absatz).

Da es "nur" ein FG-Urteil ist, macht es Sinn, es zu versuchen?

Über Tipps freue ich mich!

Lieben Dank
Heidi


RE: DHH bei beiden Partnern? - Opa - 27.05.2011 17:21

Das funktioniert doch nicht.

Mann nutzt Wg. der Frau in B und Frau nutzt Wg. des Mannes in D
--> dann tauschen sie doch wochtags praktisch die Wohnungen. Und am WE wird jeweils zurückgetauscht.

Dann sehen sie sich aber auch nie, da kann die Liebe nicht allzu groß sein.

Oder hab ich das verkehrt verstanden.


RE: DHH bei beiden Partnern? - experttobe - 27.05.2011 19:19

Etwas:
Beide nutzen die Wohnung von Frau A nun als Zweitwohnung, um unter der Woche in B (Frau A) und in E (Herr C) zu arbeiten. Am Wochenende usw. wohnen sie beide in D (die Wohnung von Herrn C).