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Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit - Cloud - 20.05.2011 11:04 Hallo, eine GmbH hat in den Vorjahren den Ausbau eines Büros aktiviert. Die GmbH besitzt kein eigenes Grundstück. Wurde vom Vorberater auf "Grundstücke, gundstücksgleiche Rechte und Bauten" gebucht und ausgewiesen. Nun wird das Ding in 2010 vollständig auf 0,00 abgeschrieben, was ja dem HGB entspricht, sofern mit keinem unerheblichen Veräußerungserlös gerechnet werden kann. Aber mein Problem ist jetzt, dass ich einen Vermögensgegenstand habe, den ich ab 2011 nicht mehr in der Bilanz zeige kann, weil der Buchwert ja 0,00 ist. 1. Kommt da nicht das Vollständigsgebot in die quere oder kann man das so machen? 2. Muss eine Aktiengesellschaft (nicht börsennotiert, Familien-AG) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern ausweisen? Ich habe nichts entsprechendes im AktG gefunden, daher würde ich nein sagen. Grüße und Danke RE: Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit - Taxman - 20.05.2011 14:04 zu 1. Warum sollte es? Nach § 238 ff. HGB ist der Kaufmann verpflichtet Bücher zu führen aus denen auch mengenmäßig sein Vermögen hervorgeht. In der Bilanz schlägt sich dieses Vermögen doch nur wertmäßig nieder. RE: Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit - ecro - 20.05.2011 14:53 Zu 1. Der Anlagespiegel ist ja Bestandteil des Anhangs und damit ebenso wie die Bilanz Bestandteil des Jahresabschlusses. Dort zeige ich ja, dass iche inen VG habe. Zu 2. Hm... da hätte ich eher in §§268 ff und §§ 284 ff HGB gesucht. RE: Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit - Cloud - 20.05.2011 15:39 Hallo, was den Anlagenspiegel angeht, mach ich keinen gem. § 274a Nr. 1 HGB. Ist eine kleine GmbH, hab ich wohl vergessen zu sagen hehe. Im HGB steht das nur im 264c Abs. 1 HGB und dieser gilt doch nur für OHG und KG? Bei der GmbH ist es der § 42 Abs. 3 GmbHG aber wo steht das für eine AG drin? Grüße RE: Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit - Taxman - 20.05.2011 18:55 Der § 264c HGB gilt nur für Gesellschaften im Sinne des § 264a HGB. zu 2. Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass es eine solche Vorschrift für die AG nicht gibt, da dies praktisch gar nicht oder nur sehr schwierig zu ermitteln wäre. Man stelle sich das nur mal bei der "Rosa Riese" vor. Lieschen Müller, die nicht nur Kundin bei der "Rosa Riese" ist, sondern auch noch 3 "Rosa Riese" Aktien im Depot hat. RE: Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit - Dragon - 23.05.2011 07:51 Taxman schrieb:Man stelle sich das nur mal bei der "Rosa Riese" vor. Lieschen Müller, die nicht nur Kundin bei der "Rosa Riese" ist, sondern auch noch 3 "Rosa Riese" Aktien im Depot hat. Zum Glück hast du Lieschen Müller getrennt geschrieben oder woher weißt du über die Beteiligungsverhältnisse unsere Forenmitglieder ![]() PS Mal ne Frage an die Mods hier. Warum wird die Gesellschaft mit dem großen T und den vielen Punkten hier zum "Rosa Riese" umgedeutet? @Taxman hatte doch den Klarnamen geschrieben und nichts von "Rosa Riesen" RE: Erinnerungswert/Gesellschafterverbindlichkeit - Taxman - 23.05.2011 10:33 noch mal zum Thema: IdR weiss man bei der AG auch nicht wer die Gesellschafter sind, mit Ausnahme von Namensaktien und überschreiten irgendwelcher Meldegrenzen nach WpHG. |