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IAB-Probleme - phönix - 02.03.2011 17:58 Grundfall: Bildung des IAB für 100 Bohrmaschinen a 1000 Euro. Wie ist die Rechtslage, wenn a) davon je 250 Bohrmaschinen 800 bzw. 900 Euro , 1100 bzw. 1200 Euro kosten. Erfolgt hier eine Saldierung innerhalb der Gruppe "Bohrmaschinen"? Oder Einzelwirtschaftsgut-Betrachtung? M.E. letzteres,wenngleich mir das Ergebnis überhaupt nicht behagt. b) statt 250 Bohrmaschinen werden nur 200 Bohrmaschinen angeschafft. AK gesamt angenommen trotzdem 250.000. Ist es richtig, dass dann der für 50 Bohrmaschinen gebildete IAB rückwirkend aufzulösen ist, obwohl eigentlich die geplante Investiton wertmäßig erreicht wurde? Rechtsprechung dazu habe ich nicht gefunden, oder gibt es mittlerweile dazu etwas? Vielen Dank für Euer Mitdenken! RE: IAB-Probleme - zaunkönig - 02.03.2011 19:32 Hallo, Nach meiner Auffassung Einzel-WG-Betrachtung, selbst wenn in größeren Mengen angeschafft wird. Entsprechend erfolgt auch die wertmäßige Bewertung. Wenn für eine bestimmte Anzahl von WG ein IAB gebildet wird, dann kommt es nicht auf die Summe tatsächlich angeschaffter IAB an, sondern auf die Anzahl der IAB. Habe ich dann nur einen Teil der Menge angeschafft, dann löse ich auch den IAB entsprechend auf. Für die restlichen WG kann der IAB ja gegebenenfalls noch zeitlich weitergeführt werden. Wenn nicht, dann ist er eben aufzulösen. Dem IAB entgegen steht ja die Sonderabschreibung. Schon allein deshalb muss eine Einzel-WG-Betrachtung erfolgen. Wenn ich meine Meinung rechtlich belegen soll, dann muss ich mich auf die Suche machen. Ist eben erst mal nur meine Meinung. RE: IAB-Probleme - kegus - 02.03.2011 20:02 Die Einzelwirtschaftsgutbetrachtung ergibt sich m. E. schon aus dem Gesetzeswortlaut, dort ist ausdrücklich von dem Wirtschaftsgut die Rede. Selbiges im BMF-Schreiben vom 8.5.09 (Zweifelsfragen zum IAB), es heißt stets das begünstigte Wirtschaftsgut. Dort heißt es außerdem in Rz. 52 "soweit der für das WG beanspruchte IAB 40% der tats. AK/HK übersteigt, kann der Restbetrag für ... nachträgliche AK/HK verwendet werden...Eine Übertragung von Restbeträgen auf ein anderes begünstigtes WG ist auch dann nicht zulässig, wenn das andere WG funktionsgleich ist." Demnach ist der IAB für die nicht angeschafften Maschinen aufzulösen. RE: IAB-Probleme - phönix - 02.03.2011 22:36 Danke, also wie befürchtet! RE: IAB-Probleme - Taxman - 20.06.2011 16:17 Hallo zusammen, ich hänge meine Fragestellung einfach mal hier an. FG Niedersachsen hat sich zum Zinslaufbeginn bei rückgängig gemachten IAB geäußert. sollte man mit entsprechenden Anträgen auf Aufhebung der Zinsfestsetzung noch warten oder nicht? Ciao Tax RE: IAB-Probleme - Kiharu - 20.06.2011 18:07 Beantragen kannst du vieles (und würde ich in diesem Fall wohl auch), jedoch würde ich nicht davon ausgehen, dass das FA den Antrag schnell entscheidet und dann noch zu deinen Gunsten. Aber zumindest hast du dir die Rechte gewahrt und verschwitzt keine Fristen. RE: IAB-Probleme - meyer - 20.06.2011 20:36 Ich würde jetzt schon beantragen bzw. bei frischen Bescheiden Einspruch einlegen. Grund: Werden ja nicht so viele Fälle sein und wenn man das auf Halde legt, muss man eine gutes Wiedervorlagesystem haben. Beantragt man sofort, ist man im Rennen und kann in Ruhe das Weitere abwarten. Einziger Vorteil eines Zuwartens wäre, dass man evt. später mehr weiß. Vorläufig hat man die Sache vom Tisch (ich habe ungern so halbfertige Sachen rumliegen). RE: IAB-Probleme - Taxman - 20.06.2011 22:26 hier stand blödsinn ... dennoch danke |