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D�nemark - Freibetrag in Deutschland - Druckversion

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D�nemark - Freibetrag in Deutschland - tinka1601 - 22.02.2011 10:51

Guten Morgen,

folgendes Problem "qu�lt" mich

A und B (verheiratet) leben seit Jahren in D�nemark. B geht dort arbeiten und erzielt Eink�nfte von ca. 16.000,00 EUR. Das einzige Einkommen, das A hat, ist seine BfA-Rente aus Deutschland (ca. 3800,00 EUR).

A hat, da er mit seiner Rente in Deutschland beschr�nkt steuerpflichtig ist, in Deutschland brav seine Steuererkl�rung abgegeben und musste daf�r nun jedes Jahr ca 300,00 EUR Steuern zahlen. A fragt sich nun, wie er an seinen Freibetrag in Deutschland kommt. W�rde er in D. leben, m�sste ja nichts zahlen.

Prinzipiell h�tte ich jetzt gesagt, dass er einen Antrag auf unbeschr�nkte Steuerpflicht in D stellen kann. Mein Problem ist aber nun seine Frau :-) . Zusammen "verdienen" die beiden ja zuviel, um in Deutschland unbeschr�nkt steuerpflichtig zu werden.

Ich frage mich daher, ob A den Antrag trotzdem stellen kann - nur f�r sich. Es soll ja eigentlich so sein, dass A in Deutschland Steuern zahlt, wenn er in D�nemark schon einen Freibetrag in Anspruch nehmen w�rde. Ich bin mir aber nicht sicher, wie das mit den Freibetr�gen in D�nemark generell geregelt ist. Angeblich gibt es dort ja noch nicht mal so etwas, wie eine Zusammenveranlagung und jeder muss seine Erkl�rung selbst abgeben. Oder m�sste er vielleicht die EU/EWR - Bescheinigung abgeben und sich die Steuern anrechnen lassen?

Vielen Dank,

Kathrin


RE: D�nemark - Freibetrag in Deutschland - meyer - 22.02.2011 16:30

Der Mann kann auf Antrag nach � 1 Abs. 3 EStG als unbeschr�nkt steuerpflichtig behandelt werden. Im Standardfall ist das eine Einzelveranlagung, da � 1 Abs. 3 EStG in � 26 Abs. 1 S. 1 EStG nicht genannt wird, der Ehegatte spielt da also gar keine Rolle.

Es wird m. W. die Anlage EU/EWR ben�tigt.

Allerdings ist es m�glich, �ber � 1a EStG (siehe Abs. 1 Nr. 3) eine Zusammenveranlagung zu erreichen, wenn man das will, weil es g�nstiger ist und die Voraussetzungen erf�llt sind.

Sofern bereits der Mann nur auf Antrag unbeschr�nkt steuerpflichtig ist, muss dann auf die Eink�nfte beider Ehegatten abgestellt werden. Dies aber nur, wenn die ZV erreicht werden soll, obiges bleibt unber�hrt.


RE: D�nemark - Freibetrag in Deutschland - tinka1601 - 22.02.2011 17:09

Prima, dann hat A wohl f�r die Zukunft alles richtig gemacht Smile

Danke sehr!