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Speku Grundstück - Kiharu - 29.12.2010 10:50 Liebe Leidgenossen, da auch ich zu den Gekniffenen gehöre, die zwischen den Futter- und Festtagen am Schreibtisch sitzen, hab ich mir überlegt, dass ich doch dann auch ein paar Weihnachtsgeschenke verteilen kann. Also sitze ich hier, mein Haupt geschmückt mit einem weissen Heiligenschein (ein Weihnachtsgeschenk einer Kollegin) für Vormittags, für Nachmittags muss die Weihnachtsmütze herhalten, und ändere munter Bescheide. Ich freue mich über jede Erstattung, die dabei rauskommt, auch wenn ein wenig Wehmut schon dabei ist. So einige Akten sind mir über die letzten 8 Jahre schon ans Herz gewachsen und die Lücken, die diese in meinem Aktenschrank hinterlassen werden, sind nur schwerlich wieder zu füllen. Wie läufts denn bei Euch in Sachen Speku Grundstück? Schon geänderte Bescheide bekommen? Wie seht ihr die monatsweise Aufteilung des Gewinns (ich hatte damit ja schon nach Ergehen des BVerG-Beschlüsse gerechnet)? RE: Speku Grundstück - showbee - 29.12.2010 11:15 Monatsweise ist schon arg platt und führt mE zum Run auf die FG! RE: Speku Grundstück - Kiharu - 29.12.2010 11:19 Tja, was soll ich machen? BMF sagt: zunächst Vereinfachungsregelung --> also monatsweise. Wenn Stpfl. meint, die Wertzuwächse seien anders zu verteilen, dann muss er was vorbringen/belegen. Nur, ich mag auch nicht die Fälle erstmal liegen lassen und darauf warten, was die Gegenseite vorbringt. Da hängt für die Leute viel Geld dran. Also ändere ich erstmal zu Gunsten mit Anwendung der Monatsregel und frage an, ob sich der Einspruch dadurch erledigt hat. Falls nicht, können sie doch immer noch nachschieben aber die meisten bekommen erstmal Bares und das ist doch nicht soooo schlecht ![]() RE: Speku Grundstück - showbee - 29.12.2010 12:11 Ja klar, aber mE macht sich der BMF das mit der Beweislastumkehr zu einfach. Abwarten was die FGe sagen. RE: Speku Grundstück - showbee - 29.12.2010 16:03 Nachtrag: Vorhin war ich nur mit dem iPhone online, deshalb so kurz "angebunden"... Also ich sehe diese monatliche Aufteilung natürlich auch als Vereinfachungsmaßnahme zur Erledigung an. Tatsächlich bessere Ergebnisse werden die Stpfl auch selten haben, insb werden sie ja keine Werte/Preise aus geplanten Verkäufen zu irgendeinem Tag innerhalb der Frist aber vor DEM Datum haben. Aber mE gibt es viel bessere Schätzungen als pro-rata-temporis. Wenn ich Wertsteigerungen erfassen will, liegt es mE näher, die Inflationsraten zu Grunde zu legen. Gerade hier ergibt sich allein eine hohe inflationsbedingte "Wertsteigerung" (nominell) in der ersten Hälfte der 90er. Wenn dann ggf. Ost-Objekte (Fonds) zu Grunde liegen, mag das noch höher ausfallen. Ggf könnte man auch an die Mietentwicklungen anknüpfen etc. pp. Es gibt viele Möglichkeiten, den pro-rata Ansatz zu hinterfragen. Gerade bei hohen Gewinnen würde ich dazu tendieren, dass der Großteil der Wertsteigerung aus der Zeit vorher resultiert. RE: Speku Grundstück - zaunkönig - 30.12.2010 13:22 Hallo, Wie gesagt - Vereinfachungsregelung. Die bedingen nun einmal, dass mit einem einheitlichen, vereinfachten Verfahren eine allgemeingültige Regelung geschaffen wird, um überhaupt einen Handlungsrahmen zu haben, der zudem die Masse abdeckt. Das solche gesetzlichen Regelungen dann den Individualrahmen sprengen, ist ja durchaus gewollt. Wer sich von dieser rechtlichen Beurteilung geschädigt oder zu unrecht belastet fühlt, der hat im Rahmen seiner Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten die Möglichkeit entsprechend zu agieren. pro rata temporis ist auch beim Wertverzehr des Anlagevermögens nur eine Möglichkeit. Objektiv genug, aber eben nicht immer zutreffend. Und gerade im Bereich von Wertsteigerungen ist es eine unglückliche Wahl. Nichts ist über Jahre und Jahrzehnte gleichbleibenden Steigerungen oder Senkungen unterworfen. Märkte sind lebendig und verändern sich permanent, zumal ja gerade auch politische Entscheidungen hier ihren Niederschlag finden. Die Gerichtsbarkeit wird in den nächsten Jahren das Thema aufgreifen müssen, da es gerade im Immobilienmarkt sehr viele Ausschläge außerhalb einer gleichbleibenden Linie gab. Zumal ja auch selbstgeschaffene Wertsteigerungen unberücksichtigt bleiben. RE: Speku Grundstück - Kiharu - 30.12.2010 22:05 Naja, warten wir mal ab, was da so alles kommt. Bisher gab es schon einige Berater, die haben schon vor dem BMF-Schreiben freiwillig die monatsweise Aufteilung beantragt. Den Einsprüchen kann man dann vollumfänglich entsprechen. |