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Ich werde WAHNSINNIG :-( -> GmbH & Co. KG - lieschenmueller - 07.08.2007 18:17 In der Theorie verzwickt, in der Praxis noch verzwickter! Zwei Gesellschafter einer GmbH & Co. KG verkaufen ihre Anteile (einer hat ein negatives Kapitalkonto) an einen der verbleibenden Gesellschafter. Dieser zahlt beiden etwas. D.h. er wird eine Ergänzungsbilanz erstellen. DA bin ich grad dran... Mein Problem: Ergänzungsbilanz ist eine rein steuerliche Bilanz. Ich habe bisher das steuerliche Ergebnis aus der Handelsbilanz entwickelt, bzw. die Bilanz ist mehr so eine Einheitsbilanz. So wie man es eben kennt.. Problematisch wird die Sache für mich irgendwie deswegen, weil ich durch die steuerlichen Hinzu- und Abrechnungen steuerlich komplett andere Kapitalkonten hab! Also als Beispiel: Gewinn lt. Gesamthandsbilanz 100.000 Euro. Steuerliche Gewinnermittlung (mal ohne SBV) + n.a.f. Aufwendung 1.000 Euro = Steuergewinn 101.000 Euro Und der wird auf die Steuerkapitalkonten verteilt... über die Jahre wurde der Unterschied doch erheblich bei den Gesellschaftern... Aber wie mach ich denn das jetzt?! Die steuerliche Ergänzungsbilanz hat ja dann ganz andere Werte als eine theoretisch handelsrechtliche Ergänzungsbilanz... Ich dachte, dann mach ich eben eine Steuerbilanz, aber wie sollen denn die n.a.f. Aufwendungen in eine Bilanz eingehen?! Als Entnahme der Gesellschafter?! Wie müsste eine solche Buchung in der Bilanz aussehen?! Steh ich vielleicht grad einfach nur auf dem Schlauch? Versteht jemand mein wirres Geschreibsel und kann mir helfen? RE: Ich werde WAHNSINNIG :-( -> GmbH & Co. KG - Lemgun - 07.08.2007 19:40 Die nicht abzugsfähigen Aufwendungen werden außerhalb der Steuerbilanz berücksichtigt bei der steuerlichen Gewinnverteilung. Gebucht wird da nix mehr. Verstehe ich das richtig, dass nur einer übrig bleibt in der KG? Wann sind die beiden anderen ausgeschieden? (Angang des Jahres oder Ende) RE: Ich werde WAHNSINNIG :-( -> GmbH & Co. KG - lieschenmueller - 08.08.2007 09:23 Nönö.. es sind noch einige mehr beteiligt. Insgesamt verbleiben jetzt 5 Gesellschafter + Komplementär GmbH. hm... also die nicht Abzugsfähigen auch außerhalb der Steuerbilanz?! So, hm.. okay.. Ich werd trotzdem wahnsinnig. Die Geschäftsführungsvergütung an den Komplementär wurde nämlich Handelsrechtlich als Gewinnvorweg, Steuerrechtlich als Aufwand behandelt... auf alle Fälle unterscheiden sich die Kapitalkonten. D.h. ich hab inzwischen ca. 4 verschieden Kapitalkontenentwicklungen: Handelsrechtlich, Steuerrechtlich, für §15a EStG (da gehören die n.a.f. dazu!) und Gewerbesteuerrechtlich (hier Berechnung der anteilig auf die Gesellschafter entfallenden Verlustvorträge)... hm.. ich rechne mal noch ein bisschen weiter, stell mal noch ein paar Tabellen auf... Merci vielmals Lemgun... RE: Ich werde WAHNSINNIG :-( -> GmbH & Co. KG - Lemgun - 08.08.2007 19:39 Wenn die GF-Vergütung als Aufwand behandelt wurde, dann sind das Sonderbetriebseinnahmen. Handelsrechtlich als Gewinnvorweg, steuerlich als Aufwand? Wie das denn? *grübel RE: Ich werde WAHNSINNIG :-( -> GmbH & Co. KG - lieschenmueller - 10.08.2007 09:33 Ach Leutzs... inzwischen hab ich es rausbekommen... Nach ner kleinen Nachtsitzung, bei der ich mal komplett die letzten 7 Jahre sowohl bilanziel als auch steuerlich nachvollzogen habe. Tja, da haben sich in den Vorjahren einige Fehlerchen eingeschlichen bei der Gewinnverteilung. Deswegen hat am Schluß auch nichts mehr zusammengepasst! Aber jetzt passt wieder alles ;-) Grüße! |