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Es wird tagesaktuell - Druckversion

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Es wird tagesaktuell - phönix - 05.10.2010 08:35

nwb.de vom 05.10.10

"Die Bundesregierung hat am 22.9.2010 die Aufhebung der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 mit Wirkung vom 1.11.2010 beschlossen. An die Stelle der Umsatzsteuer-Richtlinien soll ein vom BMF nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder herausgegebener Umsatzsteuer-Anwendungserlass treten.

Der Bund und die Länder halten aus fachlicher Sicht weitreichende Neuerungen bei der Herausgabe von allgemeinen Verwaltungsanweisungen im Bereich der Umsatzsteuer und die Herausgabe einer jährlichen Umsatzsteuer-Handausgabe in elektronischer Form und als Druckausgabe für erforderlich, um die in der Praxis dringend benötigte Tagesaktualität zu schaffen. Deshalb werden die - mit Zustimmung des Bundesrates - ergangenen Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 aufgehoben. Diese sind aufgrund der in der Zwischenzeit erfolgten Gesetzesänderungen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung sowie der daraufhin ergangenen BMF-Schreiben nicht mehr aktuell. Auch die ursprünglich beabsichtigte Herausgabe von Umsatzsteuer-Richtlinien 2011 zum 1.1.2011 würden den zu diesem Zeitpunkt bestehenden Rechtsstand bereits nicht mehr abdecken können.

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (vergleichbar mit dem bereits seit Jahren bestehenden AO-Anwendungserlass) soll mit Wirkung vom 1.11.2010 - also in unmittelbarem Anschluss an die Aufhebung der Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 - eingeführt werden. Der Anwendungserlass könne dann bei Bedarf und regelmäßig ergänzt bzw. geändert werden. Mit ihm soll auch die aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BVerfG und BFH übernommen werden. Die jeweils tagesaktuelle Fassung soll ständig für alle Betroffenen abrufbar sein."

Damit wird die Zustimmungspflicht der Länder elegant umgangen. ... Und wir werden uns wohl noch öfter mit Änderungen der Verwaltungsauffassungen beschäftigen müssen...


RE: Es wird tagesaktuell - Taxman - 05.10.2010 09:44

da bin ich mal gespannt ...


RE: Es wird tagesaktuell - zaunkönig - 05.10.2010 12:47

Hallo,

naja, was ist daran so verkehrt. Ob nun Richtlinie oder Anwendungserlass, es ist und bleibt eine Arbeitsanweisung an die Verwaltung.

Ob und in wieweit dadurch ein erhöhtes Streitpotenzial zwischen Verwaltung und Steuerpflichtigem auftritt, wird die Zukunft zeigen.
In jedem Fall hören erst einmal die Nötigungen der parteipolitischen Selbstherrlichkeiten der Länderchefs außen vor.

Das ist doch im Sinne einer steuerlichen Vereinfachung des Rechts und einer zeitnahen Anwendungsnorm für alle Beteiligten. Zudem können die ausufernden BMF-Schreiben dann mal eingedämmt werden.

Denkbar, dass es hinsichtlich anderer Steuergesetze ähnliche Bestrebungen geben wird.