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RE: BILMOG - Taxman - 19.01.2011 20:46

wenn es aber kein "Gezeichnetes Kapital" gibt, weil die GmbH am Vermögen der KG nicht beteiligt ist und es sich um ausstehende Einlagen der Kdt´en handelt?


RE: BILMOG - showbee - 19.01.2011 23:04

Früher hieß es bei uns im Büro immer: getrennter Ausweis auf A/P ist gut, weil Bilanzverlängerung = StBGebVO-Verlängerung ;-)


RE: BILMOG - Taxman - 20.01.2011 09:16

wenn das ein hilfreicher tipp sein sollte, so versteh ich deinen hinweis am frühen morgen nicht.


RE: BILMOG - zaunkönig - 20.01.2011 15:03

Hallo,

wird die Personenhandelsgesellschaft (GmbH & Co. KG) nicht behandelt wie eine kleine GmbH?

Demzufolge wäre das EK netto auf der Passivseite auszuweisen. Die ausstehenden Einlagen der Kommanditisten (auf die Haftung beschränkte Kapital der Gesellschafter) ist entsprechend negativ abzugrenzen und müsste aktivisch als eingeforderte Forderung dagegen stehen.

Peinlich nur, wenn zum JA die Kommanditanteile noch nicht eingefordert sind. Dann muss wieder reichlich erläutert werden.


Wenn also der auf das BilMoG abgestellte Kontenplan nichts anderes zur Verfügung stellt, sollte es richtig verarbeitet sein.

By the way, bitte auch mal die Zuordnung zum Kontenrahmen prüfen. Könnte ja sein, dass hier einfach die falsche Rechtsform zum Kontenrahmen gewählt wurde.


RE: BILMOG - Taxman - 20.01.2011 17:27

aus dem kopf kann ich sagen, dass die Einlagen nicht eingfordert sind. den rest werde ich noch mal prüfen, danke für den hinweis Smile


RE: BILMOG - tolledeu - 27.01.2011 16:48

zaunkönig schrieb:Hallo,


Peinlich nur, wenn zum JA die Kommanditanteile noch nicht eingefordert sind. Dann muss wieder reichlich erläutert werden.

Ich war immer der Meinung, dass die Komm.Einlage überhaupt nicht erbracht werden muss, wenn die KG kein Geld benötigt. Der Komm. haftet doch gemäß seiner im HR eingetragenen Einlage egal ob erbracht oder nicht. Ich sehe da auch keine Inso-Probleme.?

Den Bilanzausweis bekommst Du Richtig hin, wenn Du die statistischen Konten bebuchst, z.B. SKR 03 Kto: 9940.

LG T.D.


RE: BILMOG - zaunkönig - 28.01.2011 11:08

Hallo,

im Prinzip hast Du recht. Der Kommanditist kann leisten oder aufrechnen. Damit ist aber lediglich das Innenverhältnis, also die Einlage selbst, das Verhältnis KG und Gesellschafter betroffen.

Unberührt bleibt das Haftungsverhältnis, also die Beziehung Gesellschafter gegenüber Gläubigern.

Zwar haftet der Kommanditist lediglich mit dem im HR eingetragenen Haftungskapital (das nicht gleich seiner Einlage sein muss), aber dies mit seinem gesamten Vermögen.

Leistet er hingegen seine Einlage, ist er von der Haftung frei und kann von Gläubigern nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Dummerweise stehen im HR nur die Anzahl der Kommanditisten und das Haftungskapital in einer Summe. Damit kann sich der einzelne Kommanditist zunächst nicht auf seine Einlage bzw. seine persönliche Haftungssumme beschränken und muss gegebenenfalls für einen höheren Betrag den Kopf hinhalten.


Die Gesellschaft wiederum muss ihre Vermögensverhältnisse darlegen. Stundet sie einem Gesellschafter seine Einlage, ist dies bilanziell zu erläutern, da sie Gläubigern gegenüber ja weniger Eigenkapital auszuweisen hat.

Im Fall der Insolvenz kann es auch beim Kommanditisten Probleme geben. Wenn er seine Einlage nicht geleistet hat und es besteht ein Aufrechnungsanspruch mit zukünftigen Gewinnen, dann kann ihm gegebenenfalls passieren, dass er nicht aufrechnen kann und die Einlage trotzdem leisten muss.

Noch komplexer wird das Ganze, wenn Einlagenminderungen oder -erhöhungen innerhalb der Gesellschaft vorgenommen wurden, die nicht im HR eingetragen sind. Das ist in der Praxis gar nicht mal so selten.

Nett auch die Konstruktion, wenn die Einlage des Kommanditisten aus Gesellschaftsrechten an einer anderen Gesellschaft bestehen.


RE: BILMOG - tolledeu - 28.01.2011 12:27

zaunkönig schrieb:........
Nett auch die Konstruktion, wenn die Einlage des Kommanditisten aus Gesellschaftsrechten an einer anderen Gesellschaft bestehen.

was bei einigen Gesellschaften die ich hier habe der Fall ist............

Wenn man nur die reinen Zahlen und das HR sich ansieht, denkt man oft woh... um dann festzustellen es ist alles nur heisse Luft.

LG T.D.