Steuerberater
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DL-InfoV - zaunkönig - 13.04.2010 18:26

Hallo,

was denn, noch nie von gehört?
Am 17. Mai (wer hat sich das Datum nur ausgesucht???) tritt sie in Kraft und verpflichtet die Damen und Herren der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zu erweiterten Angaben in ihrem Tun und Sein.

Die allgemeinen Angaben zur Kanzlei und deren Inhabern sind ja noch halbwegs nachvollziehbar, aber gestolpert bin ich darüber, dass zukünftig die Preise offen zu legen sind.

Wie bitte soll ich mir denn das vorstellen?
Mutiert die Steuerberatung zu einem Discounter a la Aldi & Co. mit Preisschildchen überall in der Kanzlei und auf der homepage?


RE: DL-InfoV - Catja - 13.04.2010 19:48

Ich hab´ mich im letzten halben Jahr dran gewöhnt, genau das zu machen...

=> kaum ein neuer Mandant kommt, und fragt NICHT als zweites (nach dem "Grüß Gott") nach dem Preis.

Ich hatte mir 2005 mal einen Kommentar zur StBGebV zugelegt, der bis Mitte letzten Jahres fast junfräulich dalag. Inzwischen ist er eselsohrig und mit etlichen Anmerlungen gespickt.

Mandant kriegt Mindestgebühr, Mittelgebühr und Höchstgebühr genannt (nach vom Mandanten vorgegebener, geschätzter Bemessungsgrundlage).
Dass die Gebühren mit Anzahl der Buchungen und Art der Aufbereitung der Unterlagen steht und fällt, wird in mehr als einem Nebensatz erklärt... (und die passenden Notizen kommen in die Stammakte).

Es nervt mich zwar, aber ich kann den Mandanten verstehen.
Beim Steuerberater ist es zwar nicht wie im Restaurant, wo man von Anfang an weiss, was an Kosten auf einen zukommt, aber so eine Richtlinie will man dann ja schon haben.

Momentan arbeite ich an einer Anwednung für meine Homepage, wo der (potentielle) Mandant die Hauptpositionen eingeben und die Gebühren (s.o.) ablesen kann.

Gruß, die Catja


RE: DL-InfoV - tolledeu - 14.04.2010 11:01

zaunkönig schrieb:Hallo,

was denn, noch nie von gehört?
Am 17. Mai (wer hat sich das Datum nur ausgesucht???) tritt sie in Kraft und verpflichtet die Damen und Herren der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung zu erweiterten Angaben in ihrem Tun und Sein.

Die allgemeinen Angaben zur Kanzlei und deren Inhabern sind ja noch halbwegs nachvollziehbar, aber gestolpert bin ich darüber, dass zukünftig die Preise offen zu legen sind.

Wie bitte soll ich mir denn das vorstellen?
Mutiert die Steuerberatung zu einem Discounter a la Aldi & Co. mit Preisschildchen überall in der Kanzlei und auf der homepage?

Hallo,

also ich habe es so verstanden, dass die Gebühren nicht offen gelegt werden müssen sondern nur auf Anfrage des Mandanten ihm die Berechnung darzulegen ist. Anzugeben ist wohl die Berufshaftpflicht und wenn man AGB benutzt.

LG T.D.


RE: DL-InfoV - zaunkönig - 14.04.2010 13:35

Hallo

@catja
Falls Du wirklich online eine Art "Gebührenrechner" anlegen willst, dann sei Dir auch der Tatsache bewusst, dass Du zwei Probleme bekommen wirst.

1. Der Preis lt. "Gebührenrechner" kann als verbindliches Angebot betrachtet werden. Wer es darauf anlegt, der nagelt Dich damit fest.

2. Die Abmahnvereine werden Schlange stehen. Denn wenn schon Preisangabe im www, dann ausschließlich verbindliche Endpreisangaben.



Ich bin deshalb über die Information gestolpert, weil ich in den letzten 2 Jahren perifär mit dem deutschen Internetrecht so meine Kontakte hatte. Das was da an Stilblüten wuchert - und dies durch die ausufernde Rechtsprechung - ist mit nichts zu vergleichen.
Die Pflicht zu Preisangaben in Verbindung mit einer Internetpräsenz ist ein glühendes Schwert.


@Tolledeu

Ob nun freiwillig, also auf Nachfrage oder als Pflichtbestandteil, der Mandant will letztlich wissen wollen, was da kostenmäßig auf ihn zukommt. Also wird er die Frage auch stellen.
Das hat er in der Vergangenheit auch, wobei der Berater sich immer ein wenig verstecken konnte. Nun muss er sich aber konkret äußern und die Preisangabe wird zum Bestandteil des Vertrages. Damit sind dann auch Probleme vorprogrammiert, da nur selten abgeschätzt werden kann, wie umfangreich die Tätigkeit ausufern wird. Damit ist dann der Streit mit dem Mandant schon wieder Programm.

Und eines darf in der pragmatisch geführten Kanzlei nicht vergessen werden - der Berufsträger ist nunmehr der Einzige, der Aufträge annehmen darf, will er nicht in weitere haftungsrechtliche Fallen tapsen. Das die noch so befähigten Mitarbeiter (darunter zähle ich auch angestellte Steuerberater) nunmehr Aufträge annehmen, ist Geschichte.


Die gleiche Problematik trifft ja dann auch die Damen und Herren Anwälte und Notare.