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Anpassung USt-SonderVZ - zaunkönig - 13.02.2010 11:33 Hallo, bez�glich der Thematik mit der Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes im Hotelgewerbe m�chte ich einen kleinen Hinweis f�r die Beratungspraxis geben. Abschnitt 228 Abs. 4 UStRl l�sst der Finanzverwaltung, gerade f�r diesen speziellen Fall die M�glichkeit, die Sondervorauszahlung abweichend von den Vorjahreswerten festzusetzen. Die meisten von Euch nutzen ja die Automatismen der EDV, die die Sonder-VZ anhand der Vorjahreswerte festsetzt. Es kann aber im Einzelfall durchaus interessant sein einen entsprechenden Antrag zu stellen, da der Unterschiedsbetrag f�r den Mandanten erhebliche zus�tzliche Liquidit�t bedeutet. Voraussetzung ist die Antragstellung und eine hinreichende Dokumentation, damit die Finanzverwaltung entprechend reagiert. Jepp, der Termin 10.02. ist vorbei, aber ich stehe ja in Eurem L�ndle nicht mehr in aktiver beruflicher T�tigkeit. By the way - wer es noch nicht getan hat sollte �berlegen ob gegebenenfalls auch die Umstellung von Soll- auf Istversteuerung eine Option ist. |