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erneuter Einspruch? - Opa - 22.07.2009 13:48 Hab mal wieder eine AO Frage. Bescheid 07 wird Mai 08 erlassen Einspruch auch gleich Mai 08 --> autom. Änderung (Entfpsch.) Feb. 09 mit der Bemerkung "Rb-Verfahren wird fortgesetzt" --> Juli 08 Änderung aufgrund LSt-Prüfung beim AG mit der Bemerkung "Dieser Bescheid ändert den Bescheid v. Feb. 09." Der Einspruch v. Mai 08 ist doch immer noch gültig, da noch nicht entschieden. Oder müsste erneut Einspruch eingelegt werden? RE: erneuter Einspruch? - Kiharu - 22.07.2009 13:57 Einspruch noch gültig. Erneuter Einspruch wäre unzulässig. RE: erneuter Einspruch? - Opa - 22.07.2009 14:24 Danke. Mir war auch so. Nur könnten sie langsam mal darüber entscheiden nach 14 Monaten. Wegen der Nachzahlung durch die LSt.-Prüfung werden sie sofort aktiv. Naja, warten wir es ab. |