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DHHF in Wegzugsfällen - Druckversion

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DHHF in Wegzugsfällen - Kiharu - 27.05.2009 15:57

Sieh an, sieh an
der BFH Hat seine Ansicht für das Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung in Fällen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes geändert:

Zitat:
Doppelte Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen

1. Eine beruflich begründete doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn aus beruflicher Veranlassung in einer Wohnung am Beschäftigungsort ein zweiter (doppelter) Haushalt zum Hausstand des Steuerpflichtigen hinzutritt. Der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort ist beruflich veranlasst, wenn ihn der Steuerpflichtige nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können.

2. Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (Änderung der Rechtsprechung).

3. Es kommt nicht mehr darauf an, ob noch ein enger Zusammenhang zwischen der Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort und der Neubegründung des zweiten Haushalts am Beschäftigungsort besteht (Änderung der Rechtsprechung).

BFH-Urteil vom 5.3.2009, VI R 58/06



RE: DHHF in Wegzugsfällen - Taxman - 27.05.2009 16:12

bei manchen änderungen der Rechtsprechung frage ich mich, ob die nicht immer genau dann geändert wird, wenn ein Richter oder ein naher Angehöriger die gut gebrauchen könnte.

i.Ü. ist doch mal von vorteil


RE: DHHF in Wegzugsfällen - Opa - 28.05.2009 09:02

Staun

Das muss ich mir mal genauer ansehen.


RE: DHHF in Wegzugsfällen - frankts - 28.05.2009 10:01

Das Urteil ist einfach geil, für ein laufendes Einspruchsverfahren.
Es gibt übrigens noch ein zweites Urteil, das in die gleiche Kerbau haut (BFH-Urteil vom 5.3.2008, VI R 23/07)
frankts


RE: DHHF in Wegzugsfällen - Kiharu - 28.05.2009 10:30

@franks
Das weiss ich doch, dass mit dem zweiten Urteil *grins* Wollte euch nur nicht mit zuviel guten Neuigkeiten verwirren.

Für dein Einspruchsverfahren wirst Du wohl erstmal abwarten müssen, ob veröffentlich wird oder wieder mit einem NV-Erlass belegt wird. Brauchst mich jetzt nicht zu steinigen! Die finde ich auch immer doof! Vor allem, da das BMF beiden Verfahren beigetreten war. Dann würde ich aber auf jeden Fall den Gang zum FG gehen.

Viel Erfolg!


RE: DHHF in Wegzugsfällen - frankts - 28.05.2009 11:02

Kiharu schrieb:@franks
Das weiss ich doch, dass mit dem zweiten Urteil *grins* Wollte euch nur nicht mit zuviel guten Neuigkeiten verwirren.

Für dein Einspruchsverfahren wirst Du wohl erstmal abwarten müssen, ob veröffentlich wird oder wieder mit einem NV-Erlass belegt wird. Brauchst mich jetzt nicht zu steinigen! Die finde ich auch immer doof! Vor allem, da das BMF beiden Verfahren beigetreten war. Dann würde ich aber auf jeden Fall den Gang zum FG gehen.

Viel Erfolg!

Danke - mich würde es nur sehr freuen, mal wieder dieser ............. Bearbeiterin in der RB-Stelle "siegreich" begegnen zu können. Die Dame ist nämlich nicht unbedingt eine Sympathieträgerin (Aussage ihrer Kollegen), da sich für etwas Besseres hält. Ich weiss, die Einstellung ist unprofessionell, aber manchmal brauchts sowas.
frankts


RE: DHHF in Wegzugsfällen - Kiharu - 28.05.2009 11:15

Wenn ich sowas lese (was im Übrigen ja total menschlich ist, also nicht negativ werten) frage ich mich immer, was wohl die Berater über mich denken?

Stehen denen schon die Nackenhaare hoch, wenn die meinen Namen sehen? Denken die auch, Oh gott, nicht DIE schon wieder? Tratscht man vielleicht schon über mich bei irgendwelchen Beraterzusammenkünften? Fangen die an an Sippenhaft zu glauben? Fühlen die sich gar verfolgt?

Alles Fragen, die mich bewegen. Aber ich nehms sportlich Tongue

Eines weiss ich jedoch mit Sicherheit: Ein sehr bekannter Steuerstrafrechtler hat mich mal als harten Knochen bezeichnet (und das meinte er nicht negativ). Der muss es ja wissen Rolleyes


RE: DHHF in Wegzugsfällen - Opa - 28.05.2009 11:33

Zitat:...frage ich mich immer, was wohl die Berater über mich denken?
Geht mir andersrum genauso. Big Grin
Bei einer dreistelligen Zahl von Erklärungen bei meinen hauptsächlichen FA´s, fragt sich wahrscheinlich jeder welchen Ruf er genießt. Aber ich denke, das verhält sich auch hier unterschiedlich, von "Mit dem hab ich mich doch neulich erst angelegt, das seh ich mir genauer an" bis "Na wenn das von dem kommt, dann stimmt das schon" wird wohl alles dabei sein. Big Grin

Man merkt es auch am Telefon, die Einen fragen "Tag Herr ...Ich bins mal wieder, kurze Frage zu..." und andere die machen es nur schriftlich mit "Sehr geehrte Damen und Herren...", obwohl sie genau wissen, daß ich "Alleinunterhalter" bin. Aber da hat auch jeder seinen pers. Arbeitsstil.


RE: DHHF in Wegzugsfällen - frankts - 28.05.2009 12:58

Sicher geht es so auch andersherum. Neulich rufe ich eine Bearbeiterin beim FA an - und was sagt die zur Begrüßung."Sie sind mir schon bekannt!". Ich habe darauf verzichtet zu fragen wie sie das meinte - hätte eh zu nichts geführt (Im Stillen wußte ich, dass ich nur mit einem Einspruch bis jetzt bei ihr zu tun gehabt hatte, wo sie mir recht gegeben hat).
Es gibt halt immer Sachen, die rein subjektiv begründet sind. Aber ich bin ja auch nicht dazu da, dass die früheren Kollegen sagen, was ich für ein lieber und netter Berater sei. Speziell wenn man deren Fehler darstellt sind sie oft wenig erfreut. Aber auf unsere Fehler nimmt auch keiner Rücksicht.
frankts