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Grundlagen- und Folgebescheid? - phönix - 11.05.2009 12:14 Im Rahmen einer BP einer GmbH wird eine hohe Gewerbesteuer für 1988-1991 von 4 Mio DM festgesetzt und eine Rückstellung für Gewst. in die Prüferbilanz für das Jahr 1988-91 eingestellt. Gegen die Körperschaftsteuerbescheide 1988-1990 wurde, wie auch gegen die Gewerbesteuerbescheide 1988-91 Einspruch eingelegt. Gegen die Körperschaftsteuerfestsetzung 1991 von 0,00 (verbunden mit einer hohen Rückzahlung) war mangels Beschwer kein Einspruch zulässig. Bescheide über einen vortragsfähigen körperschaftsteuerlichen Verlust 1990/1991 ergingen nicht (nach meiner Erinnerung wurden diese damals auch üblicherweise nicht festgestellt?). Sämtliche Schlussfolgerungen für die Jahre bis 1991 sind in Folgebescheiden des Finanzamtes (Verlustfeststellungen, Feststellungen nach § 47 KStG) nicht umgesetzt worden. Beispielsweise ist ein vortragfähiger körperschaftsteuerlicher Verlust 4 Mio. später auch nicht festgestellt worden. Ausschüttungen in den 90er Jahren erfolgten unter Berücksichtigung der EK-Verwendung vor BP. Sämtliche Bescheide ab 1992 bis 2002 sind jedenfalls nach meinem bisherigen Verständnis nicht mehr änderbar, soweit nicht – und jetzt komme ich zum eigentlichen Problem - die 2009er BFH-Entscheidung über Gewerbesteuer 1988-91 sowie nunmehr Körperschaftsteuer 1988-90 in Verbindung mit der Neu-Feststellung der Eigenkapitaltöpfe nach § 47 KStG für 1990 nicht Grundlagencharakter für Folgefestellungen hat und diese nach § 175 zu ändern wären. Hat einer von Euch eine Idee, ob dieses zu bestätigen oder auszuschließen ist? RE: Grundlagen- und Folgebescheid? - phönix - 12.05.2009 10:29 Ich sehe gerade, dass meine Sachverhaltsdarstellung von gestern nicht vollständig ist. Ergänzung nach dem 4. Absatz: 2009 ergeht nunmehr BFH Urteil, nach dem die Gewst-Festsetzung 1988-91 unzutreffend ist: Die GewSt. ist mit Null festzusetzen. Große Freude. Resultat: in der Gewinnermittlung 88-90 kommt es wieder zu höherem Gewinn, die Kö-Bescheide und F47-Bescheide sind offen und können (da Einspruch noch läuft) geändert werden. Wie sieht es aber nun für die Folgejahre aus? (oben bereits erfasster Text ![]() Hat einer von Euch vielleicht doch eine Idee, ob dieses zu bestätigen oder auszuschließen ist? |