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RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze - ecro - 16.01.2010 09:12 Unternehmer UC aus China erbringt eine sonstige Leistung an UI aus Italien. Der Ort liegt in IT, § 3a (2) oder 4 oder was weiß ich. Im Übrigen verkauft UC in China seine Dienstleistungen und nirgendwo sonst. In DE ist UC Kleinunternehmer, weil seine Umsätze nach § 19(3) unter 17,5k liegen. UC war noch nie in DE und das wird sich auch nicht ändern. Also, welche UStE gibt UC in DE ab und erklärt er darin die nicht steuerbaren Umsätze? RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze - showbee - 16.01.2010 12:01 ecro schrieb:Unternehmer UC aus China erbringt eine sonstige Leistung an UI aus Italien. versteh nicht, warum du für den Chinesen uberhaupt von unternehmereigenschaft in D ausgehst? Kein inlandskonnex, also auch keine Möglichkeit desdeutschen fiskus auch nur irgendwas zu verlangen. Irgend ein Inlandserfordernis brauchst du bei jeder Steuer! RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze - ecro - 16.01.2010 12:12 Ach, die Unternehmereigenschaft kann man doch schnell durchprüfen. Der UC ist Unternehmer. RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze - tosch - 16.01.2010 12:45 Dann hatte Kiharu die Frage doch schon beantwortet Oder was ist nun anders? RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze - ecro - 16.01.2010 12:48 Da fragst du den Falschen. http://roland.someserver.de/forum/showthread.php?tid=1485&pid=13994#pid13994 RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze - tosch - 16.01.2010 13:00 Warum hab ich´s nur schon vermutet? ![]() RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze - showbee - 16.01.2010 15:16 Der Chinese mag generell Unternehmer sein, allerdings führt das allein doch nicht zur Anwendung deutschen Rechts! Nur weil nach fiktiver Anwendung von 2 UStG ein Unternehmer vorliegt, heißt dies nicht, dass auch das UStG anzuwenden ist. Da drehst du dich im Kreis! Das Territorialitätsprinzip schränkt die Anwendbarkeit des deutschen Gesetzes per se ein, wenn kein Inlandskonnex besteht. Wir kommen also gar nicht zu der Prüfung von 1 1 1 und 2 UStG! Das ist Usus im internationalen Steuerrecht. Das würde sich auch völkerrechtlich nicht schicken, wenn deutsche Gesetze erstmal alle Unternehmer der Welt erfassen. Der deutsche Staat hat mit reinen Auslandssachverhalten erstmal nichts zu tun. Erst wenn der Unternehmer einen Schritt nach D macht bzw hier Leistungen erbringt, muss er natùrlich mit deutscher Steuererhebung rechnen. RE: Kleinunternehmer + nicht steuerbare Umsätze - ecro - 16.01.2010 17:05 Den Weg kann ich mitgehen, und das sogar ganz ohne Hausnummer. Danke. |