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erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten - Druckversion

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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten - ecro - 07.12.2009 13:55

Opa, jetzt hast du den Kreis geschlossen. wir sind wieder am Anfang.

Also, was bleibt? Ein Einspruch, dessen Begründung nicht unbedingt trägt. Aber den man nicht unversucht lassen kann.


RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten - Opa - 07.12.2009 13:59

Ja, Einspruch auf alle Fälle. Aber dann klagen?
Das kommt auch auf die steuerl. Auswirkung drauf an.


RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten - ecro - 07.12.2009 14:08

Und auf die Risiken natürlich. Und die Aussicht, berühmt zu werden.

Das wird dann wohl die Entscheidung des Mandanten sein müssen.