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RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten - ecro - 07.12.2009 13:55 Opa, jetzt hast du den Kreis geschlossen. wir sind wieder am Anfang. Also, was bleibt? Ein Einspruch, dessen Begründung nicht unbedingt trägt. Aber den man nicht unversucht lassen kann. RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten - Opa - 07.12.2009 13:59 Ja, Einspruch auf alle Fälle. Aber dann klagen? Das kommt auch auf die steuerl. Auswirkung drauf an. RE: erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten - ecro - 07.12.2009 14:08 Und auf die Risiken natürlich. Und die Aussicht, berühmt zu werden. Das wird dann wohl die Entscheidung des Mandanten sein müssen. |