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RE: Umweltprämie auch bei Betriebsvermögen ??? - tosch - 25.02.2009 10:32 Catja schrieb:Angedacht ist, dass die Frau das Neu-Kfz kauft und der Mann es auf sich zulässt (Versicherungsrabatt).Wie wäre es denn, wenn EM kauft, auf sich zuläßt und an EF vermietet? Dann dürfte das Problem doch keins mehr sein, oder? Ein bisschen mehr Buchhaltungs- und Steuererklärungsaufwand, dafür keine spätere Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes. Rechnet sich, würde ich sagen. Und die außersteuerlichen Gründe für die Konstruktion sind auch gegeben. Gruß tosch RE: Umweltprämie auch bei Betriebsvermögen ??? - Kiharu - 25.02.2009 10:53 @tosch Leider würde dann der Vorsteuerabzug wegfallen ![]() RE: Umweltprämie auch bei Betriebsvermögen ??? - Catja - 25.02.2009 10:56 @Kiharu: Das ist das Problem. Nach meiner Auffassung dürfte es bei ordnungsgemäßer Rechnungstellung an die EF dennoch kein Problem sein, das Kfz trotzdem auf den EM zuzulassen und über ihn zu versichern. Oder übersehe ich was Wesentliches? Und dann fragt sich, ob die Umweltprämie greifen kann. So wie ich das gesehen habe, geht es bei der Bafa doch nur um die Zulassung, - nicht aber um den Eigentümer, oder? Grüß, die Catja RE: Umweltprämie auch bei Betriebsvermögen ??? - Kiharu - 25.02.2009 11:18 Nur mal so in den Raum geworfen. Hinsichtlich der Abwrackprämie kommt es nur auf die Zulassung an. Insofern sehe ich da nicht das Problem. Aber wie sieht es denn für das Betriebsvermögen aus, wenn Käufer und Halter/Zulasser (und damit Eigentümer) unterschiedliche Personen sind? Wie sieht es da mit Vorsteuerabzug und Betriebsvermögen aus? RE: Umweltprämie auch bei Betriebsvermögen ??? - tosch - 25.02.2009 11:26 Kiharu schrieb:@toschSorry, warum? Er kauft, holt sich die Vorsteuer und vermietet ust-pflichtig an EF. Das kann er auch als "Privat"person. RE: Umweltprämie auch bei Betriebsvermögen ??? - Catja - 25.02.2009 11:32 Das ist aber nicht der Plan. Geplant ist der Kauf durch Sie, und die Zulassung durch ihn, da auch ER das "Abwrackauto" hat. ER soll nicht zum Unternehmer/Vermieter gemacht werden. RE: Umweltprämie auch bei Betriebsvermögen ??? - Kiharu - 25.02.2009 18:50 Auf den Seiten des BAFA ist nun die Definition von natürlicher Person: Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen (siehe Ziffer 2.2 der Richtlinie), d.h. das Alt- wie auch das Neufahrzeug zählen zum (steuerlichen) Privatvermögen. Fahrzeuge, die auf einen Gewerbebetrieb zugelassen sind, können nicht gefördert werden. RE: Umweltprämie auch bei Betriebsvermögen ??? - Kiharu - 25.02.2009 18:52 Und auch für Catja ist was dabei: Ja, auch der Erwerb durch eine andere Person ist möglich. Allerdings muss sichergestellt sein, dass das neu erworbene und in Rechnung ausgewiesene Fahrzeug identisch ist mit dem von Ihnen zugelassenen Neufahrzeug. RE: Umweltprämie auch bei Betriebsvermögen ??? - Catja - 25.02.2009 19:15 Vielen Dank @Kiharu! Du hast mir sehr geholfen! RE: Umweltprämie auch bei Betriebsvermögen ??? - Catja - 25.02.2009 21:34 Nochmal ich mit der Frage, ob ich das falsch verstanden habe: wenn ich das richtig gesehen habe, läuft es für den mir vorliegenden Fall auf Folgendes hinaus: 1.) Ehefrau kauft das Auto und zieht die USt. 2.) Ehemann verschrottet sein anderes Altauto, lässt das neue Kfz, das die Ehefrau gerade gekauft hat, auf seinen Namen zu und kassiert die Umweltprämie. 3.) Ehefrau hat das (nicht auf sie zugelassene) Kfz in ihrem BV und schreibt es gemütlich ab. 4.) Die Umweltprämie "verpufft" steuerlich ergebnis-un-wirksam beim Ehemann als Taschengeld. Was habe ich übersehen? |