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RE: Fristenkontrollbuch? - frankts - 07.01.2009 09:49 Kiharu schrieb:Zitat:wenn der Postversand akkurat auf der Kopie des fraglichen Schriftst�ckes vermerkt w�re (so wie es die FA handhaben)? Zu Faxen gibt es aber ein Urteil, wo kein Postversandbuch verlangt wird, n�mlich BFH vom 17.6.2005, VI R 69/04 (NV), wo es hei�t:..."2. Zu der geforderten Endkontrolle geh�rt die Anweisung, die entsprechende Frist erst dann zu l�schen, wenn das fristwahrende Schriftst�ck tats�chlich gefertigt und abgesandt oder zumindest postausgangsbereit ist, oder wenn - bei Versendung per Telefax - ein von dem Telefaxger�t des Absenders ausgedruckter Einzelnachweis vorliegt, der die ordnungsgem��e �bermittlung belegt. " Gerade gegen�ber dem Finanzamt ist der Punkt der Glaubhaftmachung sehr oft eine interessante Argumentationshilfe. Gr��e aus dem sommerlichen (nur - 3 Grad) Bayern frankts RE: Fristenkontrollbuch? - Kiharu - 07.01.2009 10:04 Der Fax-Sendevermerk steht hier ja auch gar nicht zu Diskussion. Deine Frage zielte doch eher auf den Verf�gungsteil in Schreiben ab. Frei nach dem Motto 1. zur Post am 2. WV am 3. zdA Dieser Mist ist nicht das Papier wert auf dem es steht, da der Bearbeiter in der Regel nicht den Postversand �berwachen kann. Insofern haben diese Vermerke keinen Beweiswert RE: Fristenkontrollbuch? - Dragon - 07.01.2009 11:18 Zitat:(nur - 3 Grad) Bayern Packt die Badehosen/-anz�ge aus wir gehen Baden bei den sommerlichen Temperaturen. ![]() ![]() Bei uns waren es heute fr�h gegen 7:00 Uhr in den Innenbezirken -12 Grad und in den �u�eren Bezirken -20 Grad. Da ich weiter drau�en als drinnen (zur Erl�uterung: in der Stadt wohne ![]() RE: Fristenkontrollbuch? - frankts - 07.01.2009 14:21 Dragon schrieb:Zitat:(nur - 3 Grad) Bayern Nein, nicht so schlimm, mein Frau geht jetzt gerade mit den Hunden ins Moos (norddt.: Moor), der Labbi findet bestimmt ein schwimmbares Wasser. Also w�rde f�r Berliner sicher auch noch ein W�sserchen da sein. frankts RE: Fristenkontrollbuch? - zaunkönig - 07.01.2009 17:26 Hallo, die von Kiharu angef�hrten BFH-Urteile sind eigentlich recht eindeutig. Anderslautende Inforamtion habe ich dazu auch nicht. W�rde daher dazu tendieren, dass hier kein vern�nftiger Nachweis f�r den Postausgang vorliegt. Will der Anwalt Beweiskraft f�r sein "Fristenkontroll- und Postausgangsbuch" in Form eines Terminkalenders, dann m�sste sich aus dem Terminkalender heraus auch andere Fristen ergeben. Das vermute ich mal, wird nicht der Fall sein. Analog hat der BGH �hnliche Entscheidungen getroffen, wie der BFH. Zur Wahrung einer Frist und zum Nachweis der fristwahrenden Zustellung hat der Absender den Nachweis zu tragen. Dabei ist ihm zuzumuten, die ihm zur Verf�gung stehenden �bertragungs- und Zusendungsmittel verantwortlich zur Wahrung der Frist und zum Beweis des Zugangs auszuw�hlen und einzusetzen. Der Versand per Zustellurkunde oder �hnliches w�re ja m�glich gewesen. Man h�tte auch per Boten einwerfen k�nnen. Ich kenne es nicht anders, als dass es �blich ist, dass bei Fristablauf und der bestehenden M�glichkeit nicht rechtzeitiger Zustellung, der Vorabversand per Fax bzw. email erfolgt, weil sich hier durch die elektronische Signatur, ein Nachweis ergibt, der zumindest die Glaubw�rdigkeit des Versands bekr�ftigt. Schlie�lich gab es das Dokument zum Zeitpunkt der elektronischen �bermittlung. Ich kenne es auch definitiv nicht anders, als dass Fristenkontroll- und separat Postausgangsb�cher gef�hrt wurden. Jede halbwegs vern�nftige Steuer- und/oder Rechtsanwaltssoftware hat diese im Paket. Das sieht schon sehr gestrickt aus. RE: Fristenkontrollbuch? - Clematis - 08.01.2009 06:43 Ich schliesse mich da der Meinung der Vorredner an. Was mich nur irritiert-wenn der RA schon strickt, warum dann nicht "ordentlich", also wasserdicht? Mich w�rden in diesem Zusammenhang eher zu ordentliche, deutliche Nachweise st�ren... RE: Fristenkontrollbuch? - Kiharu - 08.01.2009 08:20 Ganz ehrlich --> weil er keine Ahnung von dem hat, was er da gerade tut. RE: Fristenkontrollbuch? - showbee - 08.01.2009 09:33 Kiharu schrieb:Ganz ehrlich --> weil er keine Ahnung von dem hat, was er da gerade tut. Dann sollte seine nun einspringende Verm�genschadenhaftpflichtversicherung ihn mal auf Weiterbildung schicken... lernt man das nicht bei der StB-Vorbereitung, dass Fristenkontroll-, Postein- und ausgangsb�cher zu f�hren sind? Ansonsten schlie�e ich mich (nach Kenntnis des Falles) an, die Fristeintragung im Kalender kann den Postausgang allein nicht nachweisen. RE: Fristenkontrollbuch? - towel day - 09.01.2009 07:29 Warum soll ein Terminkalender nicht zur Fristenkontrolle ausreichen? Ist im Grund doch auch nichts anderes, als ein Fristenkontrollbuch. Es wird eine Frist vermerkt, zu dem Termin, an dem diese sp�testens zu pr�fen ist. Da kann man dann jeden Tag reinschauen und sieht, welche Fristen heute ablaufen. Was anderes macht z.B. Fristen und Bescheide von DATEV im Grunde auch nicht. Nur blinkt es da halt elektronisch. Den Zweck, n�mlich die Vers�umung von Fristen zu verhindern, erf�llt das doch ausgezeichnet. Vorausgesetzt, man f�hrt das ordentlich und schaut t�glich rein. Das ist aber unabh�ngig von der Form. Man kann nat�rlich nicht alle Fristen auf einen Blick kontrollieren, weil es dazu keine Gesamt�bersicht gibt. Das kann man in einem manuellen Fristenkontrollbuch aber auch nicht, zumindest, wenn dort eine Vielzahl von Bescheiden eingetragen ist. RE: Fristenkontrollbuch? - frankts - 09.01.2009 09:07 Dem Beitrag von towel day ist nichts hinzu zu f�gen. Wenn der Ausgang des fristwahrenden Schriftst�ckes vermerkt ist, pa�t doch alles. Wenn nat�rlich im konkreten Fall irgendeine Aufzeichnung fehlt, wird es im Ernstfall Probleme geben. Dass ein RA keine Ahnung von Fristen haben soll, irritiert mich schon etwas. Ich tippe eher auf zu viel Ahnung und den Versuch einen Fehler zu vertuschen, dies ist aber eine reine Unterstellung. Frankts |