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Vermeidung Betriebsaufspaltung - Druckversion

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RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung - Jive - 16.04.2008 18:39

Oder als Gegenzug ein Darlehen an Die GmbH fuer den Bau des Gebäudes geben ..so dass Zinsen und Miete sich ausgleichen ...

Viel schlimmer aber finde ich, dass man sich deswegen aber auch Gedanken über die neuen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften machen sollte ....(Stichwort Mieten und Schuldzinsen).. Daher auch meine frage weiter oben.

Gruß, Jive


RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung - Clematis - 16.04.2008 19:00

Was macht er denn mit der TG?


RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung - towel day - 16.04.2008 20:34

Soll das Grundstück incl. Gebäude wirklich die Haftungsmasse der GmbH erhöhen? Sind die 2% Steuerersparnis dem Mandanten das wert? Vor allem, wenn man auch noch um die Kosten für die Schaffung von Teileigentum, GrESt, etc. einbezieht?


RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung - PiranhaVS - 16.04.2008 22:33

Hallo,

erstmal vielen Dank für die vielen neuen Ideen...

Es ist wirklich etwas verzwickt...

Je nach Zusammensetzung der Einkünfte greift die Reichensteuer nicht in vollem Umfang, so dass sich der Steuersatz voraussichtlich wieder etwas nach unten schieben wird.

Problematisch ist eventuell die Gewerbesteuer obwohl diese wieder anrechenbar ist bei der Einkommensteuer.

Hier ist wieder Rechnerei angesagt :-)

Problematisch sehe ich auch, dass die GmbH Anteile dann zu Betriebsvermögen werden...

Alles in allem eine saublöde Konstellation...

Ich denke wenn wir uns mit der Betriebsaufspaltung anfreunden werden dann wird unengeltlich auf dem fremden Boden gebaut, alles andere wird wieder Nebenkosten (Teilung, Grunderwerbsteuer usw) nach sich ziehen...

Da in der GmbH ca. 30 Mio. schlummern werfen alleine die Zinsen einen guten Betrag ab, der dann für Ausschüttungen verwendet werden kann...

Es geht also hier schon um nette Beträge und da ist jedes Prozent wirklich relevant für ihn (was ich ja auch verstehe)...

Nur so am Rand: Ich würde gerne seine Steuern an das Finanzamt zahlen (wenn ich in seiner Situation wäre) :-)


RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung - showbee - 17.04.2008 08:21

mal ein anderer aspekt am rande: es sollte auch eine mögliche unternehmensnachfolge bzw. ein unternehmensverkauf in die betrachtung mit einfließen. es besteht nämlich oft der fehler, das kleinliche modelle entworfen werden um eben 1-2% nebenkosten und 3-4% ESt zu sparen und dann vergisst man völlig, dass irgendwann auch die kinder mal eine hübsche stange ErbSt zahlen müssen bzw. welche vor- und nachteile (auch GrESt!) sich bei verkauf ergeben können. also auch diesbezüglich immer ein bischen seitenblick bewahren. mfg!


RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung - tolledeu - 17.04.2008 14:04

Hallo,

schon mal über eine zweite Kapitalgesellschaft nachgedacht? Bei einer 30 Mio- Gesellschaft sollte doch eine Art Holding mit Auslagerung der Vermögenswerte machbar sein. Auch das Ausschüttungsverhalten kann m.E. damit optimiert werden. Wenn man es richtig macht und ein paar Jahre Zeit hat, kann man sich somit seine eigene Rentenkasse aufbauen.

Gruß T.D.


RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung - PiranhaVS - 17.04.2008 16:50

Hallo,


ja diese Konstellation hatten wir bereits die vergangenen Jahre bis die Betriebsgesellschaft veräußert wurde... Klappte soweit wunderbar...

ABER:

Iregendwann will der Mandant als Privatperson auch Geld sehen und wenn dies aus der Gesellschaft herausfliesst sind wir immer wieder in der "normalen" Besteuerung oder bei der Abgeltungssteuer :-) Man kann´s also drehen und wenden wie man will :-)


RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung - PiranhaVS - 23.04.2008 10:24

Noch eine Ergänzung zu meiner Frage:

Es geht um die Definition des "Betriebsunternehmens".

Ist eine Verwaltungs-GmbH (hat bisher nur die Anteile einer Kapges. gehalten und diese nun verkauft) die momentan nur das eigene Vermögen verwaltet ein BETRIEBSunternehmen ?

Mein Kommentar geht auf diese Thesee nicht ein...

Hat jemand hier Erfahrungswerte ?


RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung - zaunkönig - 23.04.2008 14:17

Hallo,

nach meinem Verständnis nicht.

Für mich ist das Betriebsunternehmen dasjenige Unternehmen dass eine gewerbliche Tätigkeit ausübt und regelmäßig den eigentlichen Unternehmenszweck erbringt (aktive Geschäftstätigkeit).

Deine Verwaltungs-GmbH hat doch keinen Betrieb gewerblicher Art und befasst sich lediglich mit der Vermögensverwaltung.


RE: Vermeidung Betriebsaufspaltung - PiranhaVS - 23.04.2008 14:49

Hallo ZAunkönig,


bin in der Zwischenzeit etwas weiter...

Laut EST Kommentar Schmidt RZ 856 und auch Frotscher:

Die Betriebsgesellschaft kann einen originären Gewerbebetrieb nach 15 unterhalten, es genügt jedich auch ein Gewerbebetrieb kraft Abfärbung oder kraft Rechtsform nach § 8 (2) KSTG.

GmbH ist Gewerbebetrieb kraft Rechtsform und dies bedeutet für mich wieder BETRIEBSGesellschaft...

Ist jetzt meine Erkenntnis obwohl es nicht vollkommen logisch klingt...