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RE: Offene Ladenkasse - Petz - 01.07.2017 08:50 (30.06.2017 09:53)phönix schrieb: Genau das bestreitet Pump in der "Steuerlichen Betriebsprüfung"... "Die Ermittlung der (zu versteuernden) Einnahmen durch bloße Auszählung einer offenen Ladenkasse sei ein Verstoß gegen § 158 AO. Vielmehr sei über jeden Barerlös ein Beleg zu fertigen und aufzubewahren. Lediglich bei Erlösen im Cent-Bereich könne darauf verzichtet werden."Nö, eben nicht. Ich habe nicht gesagt, dass die Ladenkasse auszuzählen ist. Ich habe gesagt, die Einnahmen sind einzeln aufzuschreiben. Wir zählen keine Ladenkasse aus. |