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Antragsveranlagung ab 2008 - Druckversion

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RE: Antragsveranlagung ab 2008 - zaunkönig - 06.03.2008 15:28

Hallo,

@buchi

persönliches Netzwerk



@opa

n. offen sind = noch offfen oder nicht offen?


Entsprechend der OFD-Verfügung und dem anhängigen Verfahren vor dem BVerfG kann die Finanzverwaltung nicht bearbeiten.
Wenn ich es richtig verstehe, dann war doch der Antrag vor dem 28.12.2007 gestellt und fällt jetzt genau in den zu entscheidenden Sachverhalt des BVerfG.

Also warten...


RE: Antragsveranlagung ab 2008 - Opa - 06.03.2008 18:28

"noch offen" also nicht entschieden

Wie gesagt, 2x der gleiche Fakt. 1x wird ein Bescheid erlassen aufgrund der neuen Rechtssprechung und 1x ruht das Verfahren weiterhin weil die Verfahren die angegeben wurden noch nicht entschieden sind.