![]() |
Wiedereingliederungsmaßnahme - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Einkommensteuer (/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Wiedereingliederungsmaßnahme (/showthread.php?tid=3094) Seiten: 1 2 |
RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Jive - 22.05.2014 21:54 Das war damals in meiner StB klausurvorbereitung immer ein ganz wichtiger Fußgängerpunkt: Wenn WK höher als An-Pb wird der gerade NICHT verbraucht, weil entweder WK oder PB § 9a EstG : Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden: 1. a) von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b: ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 Euro; Weise ich also höhere WK nach wird der PB gerade NICHT verbraucht !!! ergo ist der für §32b EstG noch da !!! lg, jive RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Opa - 23.05.2014 09:03 Wird bei diesen Wiedereingliederungen das Krankengeld nicht nur anteilig und ansonsten Lohn/Gehalt gezahlt? Aber egal wie, m.E. sind es ganz klar WK. Es sind ggf. (wenn kein BAL) vorweggenommene WK, was ja durch "Wiedereingliederung" eigentlich ersichtlich ist. |