Steuerberater
Wiedereingliederungsmaßnahme - Druckversion

+- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb)
+-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1)
+--- Forum: Einkommensteuer (/forumdisplay.php?fid=16)
+--- Thema: Wiedereingliederungsmaßnahme (/showthread.php?tid=3094)

Seiten: 1 2


RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Jive - 22.05.2014 21:54

Das war damals in meiner StB klausurvorbereitung immer ein ganz wichtiger Fußgängerpunkt:

Wenn WK höher als An-Pb wird der gerade NICHT verbraucht, weil entweder WK oder PB

§ 9a EstG :

Für Werbungskosten sind bei der Ermittlung der Einkünfte die folgenden Pauschbeträge abzuziehen, wenn nicht höhere Werbungskosten nachgewiesen werden:

1. a)
von den Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorbehaltlich Buchstabe b:
ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1 000 Euro;


Weise ich also höhere WK nach wird der PB gerade NICHT verbraucht !!!

ergo ist der für §32b EstG noch da !!!

lg, jive


RE: Wiedereingliederungsmaßnahme - Opa - 23.05.2014 09:03

Wird bei diesen Wiedereingliederungen das Krankengeld nicht nur anteilig und ansonsten Lohn/Gehalt gezahlt? Aber egal wie, m.E. sind es ganz klar WK. Es sind ggf. (wenn kein BAL) vorweggenommene WK, was ja durch "Wiedereingliederung" eigentlich ersichtlich ist.