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RSt für Jahresabschluss - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Gewinnermittlung/Bilanzierung (/forumdisplay.php?fid=39) +--- Thema: RSt für Jahresabschluss (/showthread.php?tid=2363) Seiten: 1 2 |
RE: RSt für Jahresabschluss - Jive - 03.02.2012 13:04 hmmm... also die ledigliche behauptung sich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen zu wollen würde mir nicht reichen. Ein schriftlicher Verzicht auf ein Einrede der Verjährung hätte da schon ein anderes Kaliber. Diesen lasse ich mir von meinen Gläubigern ( sind zum glück nicht so viele ^^) nämlich immer unterschreiben, bevor mir die Forderung wegen der drohenden Verjährung gefährdet sein könnte. lg, jive RE: RSt für Jahresabschluss - zaunkönig - 06.02.2012 14:52 Hallo, @taxpert Du magst zwar eine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses haben, aber sicherlich keine Verpflichtung zur Inanspruchnahme eines steuerlichen Beraters oder einer anderen befugten Person. Somit sehe ich die Rückstellung schon gefährdet, da bestenfalls noch die Eigenkosten als Rückstellung passiviert werden können. |