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Kinderbetreuungskosten - Druckversion +- Steuerberater (http://realsteuer.de/mybb) +-- Forum: Steuerforen (/forumdisplay.php?fid=1) +--- Forum: Einkommensteuer (/forumdisplay.php?fid=16) +--- Thema: Kinderbetreuungskosten (/showthread.php?tid=2256) Seiten: 1 2 |
RE: Kinderbetreuungskosten - zaunkönig - 03.02.2012 09:09 Hallo, wird eigentlich zwischen einer aktiven und einer passiven Besch�ftigung unterschieden? Elternzeit ist doch in aller Regel ein gesetzlicher Befreiungstatbestand, der lediglich zu einer Freistellung aus einem aktiven Besch�ftigungsverh�ltnis f�hrt. Streng genommen d�rften dann auch andere Befreiungstatbest�nde, wie z.B. Familienpflege, dann auch dazu f�hren, dass die Kinderbetreuungskosten nicht anerkannt werden m�ssten. Und solcherlei Tatbest�nde gibt es ja reichlich. Insoweit sehe ich durchaus Argumentation f�r die 4 Monate. RE: Kinderbetreuungskosten - Stadtkatze - 03.02.2012 16:37 zaunk�nig schrieb:wird eigentlich zwischen einer aktiven und einer passiven Besch�ftigung unterschieden? Davon habe ich noch nicht geh�rt oder gelesen. zaunk�nig schrieb:Insoweit sehe ich durchaus Argumentation f�r die 4 Monate. ...hmmm - ich sehe das inzwischen auch nicht mehr als abw�gig an. Die vier Monate gelten z. B. bei einer Unterbrechnung wg. Krankheit o. Urlaub. Bis 2000 hie� die Elternzeit Erziehungsurlaub. Wenn die "Namens�nderung" mal mit ber�cksichtigt, kann man schon die vier Monate ins Spiel bringen. (Die Namens�nderung ist hier selbstverst�ndlich kein Grund, denn die Sache ist ja nicht anders) Obwohl ich mit meinem Bauch noch keine Einigung erzielt habe, tendiere ich nun doch dazu, dass Kinderbetreuungskosten f�r die in Rede stehenden vier Monate gew�hrt werden k�nnen. RE: Kinderbetreuungskosten - Dragon - 05.02.2012 22:18 Stadtkatze schrieb:Obwohl ich mit meinem Bauch noch keine Einigung erzielt habe, tendiere ich nun doch dazu, dass Kinderbetreuungskosten f�r die in Rede stehenden vier Monate gew�hrt werden k�nnen. Ich denke das werde ich mindestens nach R�cksprache mit dem Mdt. beantragen. Den Rest wird eine eventuelle vorhandene Rechtschutzversicherung und die Klagefreudigkeit des Mdt. entscheiden. |