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Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - Druckversion

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RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - Catja - 08.06.2011 22:18

Sorry, da hatte ich mich im Treadtitel und der Schlussfolgerung nicht klar genug ausgedrückt: kann ich die Vollmacht bzgl. Postzustellung einseitig auch wieder aufleben lassen, wenn der Mandant selber zwischendrin zu dem Thema keine Stellung bezieht?


RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - tosch - 09.06.2011 00:54

Glaub ich nicht, ich denke, da brauchst Du eine neue Vollmacht.
Du hast schließlich die ursprüngliche gegenüber dem FA "gekündigt" und sie für nicht mehr anzuwendend erklärt. M.E. kannst Du sie nicht wiederaufleben lassen, das kann nur der Mandant.


RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - Catja - 09.06.2011 08:38

Naja, - so richtig gekündigt habe ich die Zustellung ja nicht, sondern quasi nur vorübergehend (bis zu einer gegenteiligen Mitteilung an das FA) "ausgesetzt".


RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - höfner501 - 09.06.2011 11:52

Wie gesagt, ich würde in so einem Fall die Zustellvollmacht einfach einschränken. Dann kommen die Bescheide und sonst nichts mehr.


RE: Zustellvollmacht einseitig zurückgeben? - Catja - 09.06.2011 14:31

Das habe ich auch so avisiert, - mal sehen, was das FA macht, wenn ich nachher sage, dass ich die Post wieder haben möchte.

Auf Mahnungen etc. im Erhebungsverfahren habe ich aktuell einfach keine Lust mehr, - zumindest nicht bei notorisch kopf-in-den-Sand-steckenden Mandanten.

Was mir noch fehlt, ist die zivilrechtliche Stellungnahme, ob man als Vollmachtnehmer die Vollmacht einseitig zeitweise einschränken und dann eben wieder ebenso einseitig auf den Ursprungszustand erweitern kann.

@showbee? *duck-und-weg*