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getr. Veranlagung nach Einspruch - Druckversion

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RE: getr. Veranlagung nach Einspruch - Petz - 13.04.2010 18:34

Auch hier eine Sachstandsmeldung:

Wir haben uns für den Stpfl. entschieden, er bekommt seine getrennte Veranlagung.

Zum einen ist die Rechtslage ja so eindeutig nicht, zum anderen geht's nur um 600 ¤ mehr Verlustvortrag.

Da lohnt der Aufwand eines Rb-Verfahrens nicht.