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Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Druckversion

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RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Kiharu - 23.02.2010 14:14

Warum sollte der Einspruch ruhen? Unabhängig davon, dass der Berater einer meiner Freunde von der "schwarzen Liste" ist, da er er sich nie rührt, bekommt er nur noch einen Schriebs von mir, dass ich zu Ungunsten seiner Mandantin ändere oder er seinen Einspruch zurücknehmen muss. Frist zur Beantwortung 2 Wochen und gut ist's. Wer sich seit November nach der Einspruchseinlegung nicht rührt und nur um des Stunkmachens Einspruch einlegt (2 gibt noch 2 weitere Punkte), der muss jetzt auch die Kröte der Verböserung hinnehmen.


RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Opa - 23.02.2010 15:29

Klar, wenn das einer deiner "Freunde" ist. Big Grin

Ich hab mich teilweise mit den Bearbeitern abgesprochen, die haben es dann im Schrank vergessen, bis eben letztlich die Mitteilung der Zulagenstelle kam, mit der genauen Berechnung.

Das Problem besteht ja auch teilweise darin, daß die Bescheinigungen erst im April, aber auch erst im Sept. (speziell die VBL) erst erstellt und den Mandanten zugesandt werden. Dann ist der Steuerbescheid aber bereits bestandskräftig und die "Bescheinigung nach 10a..." ist eben kein Änderungsgrund für den Steuerbescheid, und der § 91 kommt nicht zum tragen, da nur eine Günstigerprüfung mgl. wäre. Mir wollte man voriges Jahr sogar RdV nicht gewähren, obwohl ich klar darlegen konnte, daß eine Riesterrente besteht, aber die Bescheinigung eben später noch kommt.
Aber das ist eben, wie das ganze Gesetz, nicht praktikabel und undurchsichtig, aber ich glaub ich hab mich hier schonmal darüber aufgeregt..


RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Kiharu - 23.02.2010 15:43

Du hast mich offensichtlich falsch verstanden.
Mir liegt die Bescheinigung vor! Wir reden vom Jahr 2007 und die Bescheinigung wurde mit der Steuererklärung eingereicht.

Es geht darum, dass das Finanzamt die Kinder lt. Anlage AV nicht eingegeben hat. Der Berater moniert, dass die als Sonderausgabe berücksichtigten Zulagen abweichen. Wenn ich jedoch die höheren Zulagen als Sonderausgabe gewähre, erhöht sich gleichwohl die festzusetzende ESt.


RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Opa - 23.02.2010 15:58

Ich hab das schon verstanden.
Nach Schema F müsste jetzt auf die Verböserung hingewiesen werden, woraufhin der Einspruch entweder zurückgenommen wird, oder bei keiner Antwort wird die Verböserung vorgenommen, also neuer Bescheid. Später dann (egal ob Einspruch zurück, oder Änderung) kommt von der Zulagenstelle dann eine Abweichung vom Antrag --> Änderung aufgrund § 91. Teilweise kommt es hier auch zu Abweichungen bei den Kindern ü. 18 (Ausbildung beendet; EK-Grenze überschritten usw.). Und hier versuche ich mit den Bearbeitern zu reden, es liegen zu lassen, bis sich die Zulagenstelle meldet, was nicht immer möglich ist.

Der Rest war nur meine geläufige Tirade an das Ganze ansich. ;-)


RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - meyer - 23.02.2010 16:02

Meiner Erfahrung nach gibt es da sowieso die tollsten Sachen.

Gerade hatte ich einen Fall, da hat das FA die Kinder (ersichtlich nur, wenn man etwas im DATEV-Programm rumspielt, da der Bescheid das so genau nicht hergibt), einfach beim Ehemann zugeordnet, obwohl die zur Ehefrau gehörten.

Häufig geht es auch mit mittelbarer und unmittelbarer Begünstigung durcheinander.

Abgesehen davon gibt es ein paar böse Fallen (i.d. Regel Beratungsfehler des Versicherungsvertreters). Klassicher Fall: Ehemann Angestellter aber von der RV befreit, da Versorgungswerk. Der kann allenfalls mittelbar begünstigt sein. Ist die Ehefrau dann nicht wegen eigenem Job oder wegen Kindererziehungszeit begünstigt, ist keine Riesterbegünstigung gegeben. Minijob reicht zwar grundsätzlich, aber nur mit der Option zur RV-Pflicht.


RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Kiharu - 23.02.2010 16:03

Naja, wenn man sich aber als Berater gar gar nicht rührt und einen entsprechenden Ruf hat (zumindest beim FA) dann sehe ich auch gar gar keinen Grund hier Entgegenkommen zu zeigen. 8 Jahre quäl ich mich mit dem Büro und es hat nichts gefruchtet. Nun hab ich meinen eigenen Weg gefunden, mit dem Büro umzugehen. Aber natürlich alles schön rechtmäßig...


RE: Altersvorsorgeaufwand Verböserung ? - Opa - 23.02.2010 17:03

Dann hilft nur "Schema F" bzw. Dienst n. Vorschrift (s.o.).