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RE: Neg. Progressionsvorbehalt - Clematis - 02.03.2010 19:21 Update: Habe heute ein SChreiben vom FA bekommen, dass um den neg. ProgVBH ansetzen zu können die Einkünfte nach deutschem Recht ermittelt werden müssten, und ich solle doch eine Anlage V ausfüllen! Scheint also so, als ob ich meinen neg Progressionsvorbehalt bekommen würde! |