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RE: IAB und GWG - Taxman - 04.09.2009 08:32 so habe mal nachgeschaut Kratzsch, in Frotscher, EStG, § 7g EStG Rz. 104 schrieb:Mehrere Wirtschaftsgüter, die sich einem Oberbegriff zuordnen lassen, müssen einzeln aufgeführt werden. Es reicht z. B. also nicht aus, 2 landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge mit 200.000 EUR aufzuführen, sondern es muss jedes Fahrzeug einzeln aufgeführt werden, also z. B. Transportfahrzeug 1 mit 90.000 EUR und Transportfahrzeug 2 mit 110.000 EUR. RE: IAB und GWG - tosch - 04.09.2009 09:26 Mille grazie ![]() Ich arbeite zwar mit DATEV, aber nicht mit dem Anlag Programm Scheint, als müsste ich mich mal damit befassen. RE: IAB und GWG - Taxman - 04.09.2009 09:57 hätten wir nicht ein Mandat von einem Vorberater übernommen, würden wir hier um Büro auch nicht wissen, dass man die IAB in ANLAG dokumentieren kann RE: IAB und GWG - PiranhaVS - 04.09.2009 10:11 Taxman schrieb:hätten wir nicht ein Mandat von einem Vorberater übernommen, würden wir hier um Büro auch nicht wissen, dass man die IAB in ANLAG dokumentieren kann Habs auch nur durch Zufall gefunden. Die Dokumentation ist ja das kleinste Problem, die Auflösung des IAB mit Kürzung AHK usw. ist aber eine Fummelei, die mittels Anlag dann ganz entspannt funktioniert... Ausserdem werden mit der Programmverbindung dann alle Buchungen, also auch die statistischen Buchungen, automatisiert. Ist eine tolle Erleichterung... RE: IAB und GWG - Taxman - 04.09.2009 10:43 gerade bei IAB und GWG ist man jedoch gezwungen, jedes einzele WG anzulegen und kann nicht mehrere IAB auf eine invertarnummer zuordnen. ebenso das gemaule bei SoAfA bei GWG. das nervt mich, aber sonst wirklich eine feine sache |