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Einbauküche V+V - Druckversion

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RE: Einbauküche V+V - Clematis - 01.07.2009 12:34

tolledeu schrieb:Hallo,

ich denke den § 13a Abs.2 und 4 Nr.2 EStG hast Du bestimmt schon geprüft? Hatte mal den Fall da passte es mit den Daten und er konnte die Wohnung steuerfrei entnehmen.


Du meinst § 13 (2) und (4) EStG, oder?

Ja, hab ich geprüft, hab aber leider keine eigenen Wohnzwecke oder Wohnzwecke des Altenteilers...


RE: Einbauküche V+V - tolledeu - 01.07.2009 15:28

Clematis schrieb:
tolledeu schrieb:Hallo,

ich denke den § 13a Abs.2 und 4 Nr.2 EStG hast Du bestimmt schon geprüft? Hatte mal den Fall da passte es mit den Daten und er konnte die Wohnung steuerfrei entnehmen.


Du meinst § 13 (2) und (4) EStG, oder?

Ja, hab ich geprüft, hab aber leider keine eigenen Wohnzwecke oder Wohnzwecke des Altenteilers...

Ja, meinte ich? Cool