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Abschreibung - Druckversion

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RE: Abschreibung - zaunkönig - 17.04.2009 19:39

Hallo,

ist doch meine Rede und, soweit ich den Sachverhalt verstanden habe, wohl auch die Vorgehensweise von @Opa.

Abzustellen ist auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (oder wie Du es nennst: regelmäßig zu erwartende bzw. Höchstnutzungsdauer).

Handelsrechtlich mag der Kaufmann dies durchaus anders beurteilen.