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das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - Druckversion

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RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - meyer - 16.10.2009 12:03

Opa schrieb:Antrag auf schlichte Änderung nach Einspruchsentscheidung?
Klar, ein Blick in § 172 AO erleichtert da die Rechtsfindung.

M. E. ist es geradezu der klassische Anwendungsfall, wenn das FA einen eindeutigen Punkt nur deshalb nicht anerkannt hat, weil ein Beleg fehlt und dieser innerhalb eines Monats nach der Einspruchsentscheidung nachgereicht wird.

(Würde auch die Abgabe von Steuererklärungen nach Schätzungen betreffen).


RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - Opa - 16.10.2009 12:15

Ja Danke. AO war noch nie mein Steckenpferd, aber ich hab ja euch. ;-)


RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - frankts - 19.10.2009 07:56

Opa schrieb:Ja, ist eigentlich ein glasklare Sache.

FA 9163 ist es nicht, aber vielleicht hat die Dame auch gewechselt.

Leider nicht!
Schönen Kirchweihmontag! (Jetzt können die Nordlichter, nörlich der Doanua rätseln was es damit auf sich hat.)
frankts


RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - Opa - 19.10.2009 13:20

Schon wieder etwas, was mich aufregt.

Ich erhielt die Aufforderung die Erklärung 08 bis zum 24.09. einzureichen. Durch die räuml. Entfernung bis ich die Unterlagen erhielt, wurde es erst der 06.10. wo die Erklärung in authentifizierter Form und die Unterlagen per Post dort hingingen. Heute schreiben sie mir und setzen ein Zwangsgeld v. 150,- fest, weil die Erklärung angeblich bis zum 13.10. nicht eingereicht worden wäre.
Und das wo die Frist über einen steuerl. Berater doch erst der 31.12. ist. Jetzt schreib ich erstmal eine bitterböse Antwort.

Ja, ich weiß, ich sollte ruhiger werden, aber soetwas regt mich auf. Bloß gut, daß ich bei dem FA nur einen Mandanten hab.


RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - meyer - 19.10.2009 14:03

Opa schrieb:Ich erhielt die Aufforderung die Erklärung 08 bis zum 24.09. einzureichen.
Eine bevorzugte Anforderung? Dann wäre die Frist 31.12. hinfällig.

Opa schrieb:Heute schreiben sie mir und setzen ein Zwangsgeld v. 150,- fest, weil die Erklärung angeblich bis zum 13.10. nicht eingereicht worden wäre.
Festsetzung oder nur Androhung?

Hört sich für mich an, als wären da mal wieder mehrere Leute aktiv gewesen, die nichts voneinander wussten. Kann aber auch ein Problem bei der Eingangserfassung sein.

Das sollte sich eigentlich in zwei Minuten telefonisch regeln lassen. Mehr Aufwand würde ich darauf nicht verschwenden.


RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - Lemgun - 19.10.2009 18:28

Das Zwangsgeld wird doch eh hinfällig, selbst wenn es schon festgesetzt ist, wenn die Erklärung eingereicht wurde. Mandant Bescheid geben, dass es auf keinen Fall gezahlt wird. Weiter brauchst du dich darum gar nicht kümmern.


RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - meyer - 19.10.2009 18:56

Lemgun schrieb:Das Zwangsgeld wird doch eh hinfällig, selbst wenn es schon festgesetzt ist, wenn die Erklärung eingereicht wurde. Mandant Bescheid geben, dass es auf keinen Fall gezahlt wird. Weiter brauchst du dich darum gar nicht kümmern.
Theoretisch ja. Da aber die Sache rausgegangen ist, obwohl die Steuererklärung schon eingegangen war, hat sich entweder dort etwas überschnitten oder es ist irgendwas schiefgelaufen. Daher würde ich vorsorglich sicherstellen, dass auch das FA den Erklärungseingang inzwischen verzeichnet hat.


RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - frankts - 20.10.2009 08:06

Jetzt habe ich das dritte Jahr hintereinander bei einem Mandanten die Aufforderung zr Abgabe der Steuererklärung 2008 erhalten. Jedesmal schrieb ich den Vorjahren zurück, das FA möchte doch in den Grundangaben speichern, dass der Fall steuerberaten sei und somit Frist zur Abgabe der 31.12. sei. Diese Ignoranz mancher Bearbeiter nervt tierisch. Der Mandant mault, wir müssen wieder schreiben usw. Überflüssig wie ein Kropf!
frankts


RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - Opa - 20.10.2009 09:33

Zitat:Diese Ignoranz mancher Bearbeiter nervt tierisch. Der Mandant mault, wir müssen wieder schreiben usw. Überflüssig wie ein Kropf!
Genau das ist es, was mich auf die Palme bringt und dann noch das Zwangsgeld. Klar weiß ich wie ich darauf zu reagieren habe, aber es ist eben "mehr als flüssig". Zumal es hier um eine festzusetzende ESt v. ca. 200,- geht.


RE: das nervt Rechtsanwälte und Steuerberater - Kiharu - 20.10.2009 09:58

Schön, wie Ihr euch alle aufregt.
Beispiel von der Gegenseite: Nach Klageverfahren wurde ich durch URTEIL verpflichtet entsprechend geänderte Bescheide zu erlassen. Das habe ich getan. Nun hat die Beraterin nichts Besseres zu tun, als mal eben vorsorglich Einspruch einzulegen. Begründung? Fehlanzeige! Sowas nenn ich ABM für Beamte.

Und nicht, dass jetzt jemand denkt, die will überprüfen ob ich das Urteil richtig umgesetzt habe. Ne, ne, das Klageverfahren hab ich mit einem RA geführt. Madame legt erstmal prophylaktisch gegen alles und jedes Einspruch ein-nur mit den Rücknahmen, da klappts dann nie.