Steuerberater

Normale Version: Pendlerpauschale
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2ndReality schrieb:@clematis:
Für die SV-Freiheit müsstest du aber pauschalieren. Pauschalieren kannst du aber nur, solange der Arbeitsvertrag (oder sonstige Vereinbarung) das hergibt.
Wenn der Arbeitsvertrag nun sagt, dass nach der zu dem Lohnabrechnungszeitpunkt gültigen Rechtslage pauschaliert werden muss, dann kann nicht 1 der 2 Jahre später alles rückabgewickelt werden.
Lt. Aussage unseres SV-Prüfers würde die Rückabwicklung wieder zu einer Nachzahlung der SV-Beiträge führen, die dann wiederum nur den AG trifft, da die Beiträge nur 3 Monate vom AN zurückgefordert werden können.

Sorry, aber scheinbar stehe ich total auf dem Schlauch.

1. Arbeitsrecht: Hier kanns ja nur zu Problemen kommen, wenn der AN gegen die Pauschalierung wäre. Warum aber sollte er, wenn er Geld vom AG bekommt?
2. SV-Recht: Hier wird bei den KK doch gerade geklärt, ob hier eine Rückwirkung möglich ist?
Bevor ich hier nicht das ok der KK´s habe, ändere ich auch nicht, weil ich eben nicht riskieren will, dass irgendwann ein SV-Prüfer die Pauschlierung nicht anerkennt, die Beiträge rückfordert, und der AG auf den Beiträgen sitzen bleibt.
Das sehe ich auch so ...

lediglich bei den GGF´s habe ich bei mir im Büro schon einmal die Änderung anstossen lassen.. da gibts ja das Problem mit der sozialversicherung nicht Cool

... und was Du heute kannst besorgen ....

lg, Jive
Clematis schrieb:
frankts schrieb:Öffentliches Info am Rande:
in Bayern werden seit heute keine Einkommensteuerbescheide mehr gerechnet und versandt, so die Info einer Bearbeiterin.
Frankts


Das wär ja klasse!
Da hätten wir ja unseren "alten" WEihnachtsfrieden wieder!

Na ja , ein paar Tage werden schon noch Bescheide kommen, da der Rechentag mindestens 1 Woche vor dem Versandtag liegt. Der Rechentag (RT)steht übrigens unten rechts über der Fußzeile.
Grüße
frankts
frankts schrieb:Na ja , ein paar Tage werden schon noch Bescheide kommen, da der Rechentag mindestens 1 Woche vor dem Versandtag liegt. Der Rechentag (RT)steht übrigens unten rechts über der Fußzeile.
Grüße
frankts

Ja und irgendwo in dieser Zeile ist auch die interne Personalnummer desjenigen (Sach-/Bearbeiter) versteckt, welcher den Bescheid freigegeben hat. Hat man einmal diese Nummer kann nichts mehr auf den Kollegen geschoben werden.
Habt ihr auch den Minijob Newsletter 6/2008 vom 12. Dezember 2008 bekommen?

So wie ich den lese gibts es für die Vergangenheit zwar keinen automatischen Erstattungsanspruch, aber wenn eine rückwirkende Pauschalversteuerung erfolgt, soll auch ein Erstattungsanspruch für zurückliegende BEschäftigungszeiträume grundsätzlich gegeben sein.

Ansonsten habe ich von meiner quelle bei der BfA bisher noch nix gehört.

Gibts bei Dir etwas neues @ clematis?

lg, Jive
Heute (16.12.) liegt hierzu ein Rundschreiben der DATEV und eine offizielle Verlautbarung der SV-Spitzenverbände vor, wie bei Arbeitgeber-Zuschüssen zu Fahrtkosten bzw. Dienstwagengestellung rückwirkend zu verfahren ist.
Hast du da evtl einen link für mich ??

Das DATEV rundschreiben ist bisher nicht bei mir eingegangen.

lg, Jive
Sorry,

hab das nur in Papierform. "Rundschreiben" ist vielleicht der falsche Begriff. Vielleicht muss man Lohnanwender bei DATEV sein.

DATEV Dokument 1035103 vom 16.12.2008
Schreiben der SV Spitzenverbände vom 12.12.2008
Hallo,

Verlautbarung SV-Träger vom 12.12.2008


By the way noch einige Hinweise zur Beratung:

Überprüfung der Kindergeldbescheide
Überprüfung aller Bescheide über Lohnersatz oder soziale Ersatzleistungen
Mitteilung im Insolvenzfall an den Insolvenzverwalter
Überprüfung in der Vergangenheit abgelehnte Anträge (z.B. Wohngeld etc.)


Das zieht noch einen langen Schwanz nach, der bisher in voller Länge noch gar nicht erkannt wurde.
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