In der Erbschaftsteuerreform wird doch hoch gepriesen, dass dann die Übertragung des Familienwohnheimes an den Ehegatten steuerfrei wäre.
Was ich nicht verstehe-die Übertragung des Familienwohnheimes zwischen Ehegatten ist doch JETZT SCHON steuerfrei, § 13 (1) Nr. 4a ErbStG?!
Wo hab ich den Knoten im Gehirn???
Ich meine, dass es in der aktuellen Diskussion darum geht, dass auch die Vererbung des Häuschens von Mama&Papa an die Kinder steuerfrei werden soll.
Ja, aber nur bis zu einer Wohnfläche von 200 qm und nur, wenn die Kinder 10 Jahre das Haus bewohnen.
Die neue Regelung für Ehegatten soll auch diese Frist beinhalten, was ja eine Verschlechterung wäre, da es diese Frist bisher nicht gab.
Der aktuelle Focus berechnet wie folgt:
Wert Familienwohnheim 1,8 Mio, Steuerwert 1,26 Mio, Eigentümer sind beide Ehegatten. Der eine überträgt seine Hälfte auf den anderen.
Steuer altes Recht: 630.000 - 307.000 = 323.000, darauf 15% = 48.450
Nach neuem Recht ergäbe sich keine Steuer.
Das ist doch aber Dummfug, weil sich nach altem Recht schon keine Steuer ergibt?!
Edit: Meinen Fehler selbst gefunden-im Focus-Beispiel ERBT der Ehegatte, und § 13 (1) Nr. 4a ErbStG greift nur bei Zuwendungen unter Lebenden. Trotzdem ist das Beispiel nicht korrekt, weil der Focus den Versorgungsfreibetrag § 17 ErbStG unter den Tisch kehrt.
Gerade mal nachgesehen und bin auch bei "Zuwendungen unter Lebenden" hängen geblieben.
Hallo,
habe mich schon gefragt wann es dem ersten auffallen wird.
Im Prinzip kann man auch die "steuerfreie" Übertragung von Betriebsvermögen in die Tonne werfen. Was heute noch als gesunde Unternehmensaktivität aussieht ist morgen schon ein marodes Unternehmen. Stellt sich die große Frage wo die Verwaltung die anfallende Erbschaftsteuer herbekommen möchte. Denn die Mittelstandsstruktur in Deutschland ist überwiegend so gestaltet, dass mit dem Untergang des Unternehmens auch die Privatperson untergeht.
Wartet einfach mal ab, was in den weiteren Beratungen noch herauskommt.
Ich bin noch der Meinung, dass es am 17./19.12. nicht zu einer Verabschiedung kommen wird.
Und wenn, halte ich die momentanen Vorlagen teilweise für verfassungswidrig.
Und ob sich die Kurzfrist bis zur rechtlichen Gültigkeit bei einer gerichtlichen Überprüfung halten lässt ist auch noch offen.
Ich für meinen Teil habe grösste Zweifel an dieser Reform.
Die ist schon vor Geburt zum Tode verurteilt.
Ich nenn das Ding: Lex Westerwelle (Begünstigung der eingetragenen Lebenspartnerschaften), Lex Grundstücksgutachter, Lex Familienfeindlich usw
Auch die anderen vorschriftendes Gesetzes sind doch grausam....
Da darf man dann bei Betriebsvermögen sich zwischen 2 Alternativen entscheiden, getreu dem Motto: " Darfs ein bischen weniger steuer sein?"
Und dann der spass mit der Lohnsumme über 7 bzw 10 Jahre.
In den meisten Fällen hat doch gerade der "alte" Chef, der nun ausscheidet ein nicht gerade kleines Gehalt bezogen. Das Gehalt des "neuen" Chefs wird daran vermutlich nicht immer gleich anzupassen sein ( Stichwort Erfahrung, Kompetenz, Karlsruher Tabellen --> vGA???) ... mit der folge, dass 100% der Lohnsumme schon abartig viel ist..... gerade bei kleinen Unternehmen.
lg, Jive
PS und edit: Immerhin ist wenn ich das richtig mitbekommen habe die Indexierung rausgefallen...
mal abgesehen davon, dass ich es auch schrecklich finde...
Wenigstens haben die sich davon verabschiedet, jedes Jahr die volle Lohnsumme sehen zu wollen. Jetzt "genügen" 1000% in 10 Jahren.
Gruß, die Catja
Und der Hammer ist-kann die Schenkungsteuer der Übernehmer nicht zahlen, zahlts der Übergeber, der dann wohl schon 130 J alt ist und von Rente lebt.
Man stelle sich vor, der Sohnemann übernimmt, ihm fällt ein grosser Auftraggeber aus (man denke an Walter Bau, sagt Euch das was), und er muss Insolvenz anmelden. Klar, der Sohnemann kann dann die anfallende Schenkungsteuer nicht zahlen-kein Problem, zahlts der Vater. So macht man zwei Generationen kaputt.
Und-was ist die beste Methode, die Lohnsummenregelung zu umgehen? Der Vater stellt so viele AN wie möglich VOR der Übertragung aus.
Clematis schrieb:Und-was ist die beste Methode, die Lohnsummenregelung zu umgehen? Der Vater stellt so viele AN wie möglich VOR der Übertragung aus.
Nein! Das geht doch viel eleganter: Leiharbeitnehmer, die fallen unter Fremdleistungen, nicht unter Personalkosten
