10.11.2008, 12:57
Hallo Kollegen,
eine blöde Frage zum Investitionsabzug: Mandant bildet 2007 Inv.Abzug. 2008 erfolgt die geplante Investition. Gem. § 7g Abs. 2 n.F. kann er i.H.d. Abzugsbetrages die AK mindern.
Erfolgt diese Minderung (und anschließende Afa-Korrektur) nun innerhalb oder außerhalb der Bilanz?
War bislang der Meinung, innerhalb (über § 254 HGB auch für die HB). Habe aber jetzt widersprüchliches gehört. Das würde sich ja auch auf das EK zum 31.12. auswirken.
Vielen Dank für Meinungen!
eine blöde Frage zum Investitionsabzug: Mandant bildet 2007 Inv.Abzug. 2008 erfolgt die geplante Investition. Gem. § 7g Abs. 2 n.F. kann er i.H.d. Abzugsbetrages die AK mindern.
Erfolgt diese Minderung (und anschließende Afa-Korrektur) nun innerhalb oder außerhalb der Bilanz?
War bislang der Meinung, innerhalb (über § 254 HGB auch für die HB). Habe aber jetzt widersprüchliches gehört. Das würde sich ja auch auf das EK zum 31.12. auswirken.
Vielen Dank für Meinungen!