Steuerberater

Normale Version: Investitionsabzug
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Hallo Kollegen,

eine blöde Frage zum Investitionsabzug: Mandant bildet 2007 Inv.Abzug. 2008 erfolgt die geplante Investition. Gem. § 7g Abs. 2 n.F. kann er i.H.d. Abzugsbetrages die AK mindern.

Erfolgt diese Minderung (und anschließende Afa-Korrektur) nun innerhalb oder außerhalb der Bilanz?

War bislang der Meinung, innerhalb (über § 254 HGB auch für die HB). Habe aber jetzt widersprüchliches gehört. Das würde sich ja auch auf das EK zum 31.12. auswirken.

Vielen Dank für Meinungen!
huhu :-)

ich habs wie folgt verstanden :

2007: Investitionsabzugesbetrag außerhalb der Bilanz abziehen

Anschaffung in 2008:

1.) Investitionsabzugsbetrag ebenfalls außerhalb der Bilanz wieder zurechnen.

2.) "normale" Aktivierung des gekauften Wirtschaftsgutes ( z.B. AV an Bank)

3.) ertragswirksame und innerbilanzielle Absetzung nach § 7 g Abs 2 Satz 2 EStG ( Wahlrecht bis zu 40%)

4.) evtl § 7g Abs. 5 EStG

5.) normale AfA auf den Restbetrag

lg, Jive
Danke, so hatte ich das auch verstanden.

Die Gegenmeinung bezieht sich wohl schon auf die Zeit der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit. Aber in der Steuerbilanz mindern sich m.E. unstreitig die AK und damit das Kapital/'Betriebsvermögen.
Ich musste zuerst auch darüber nachdenken...

klar wird das ganze aber, wenn man sich überlegt, dass der Mittelabfluss doch in Höhe von 100% erfolgt.
Wär die 40% Abschreibung dann außerbilanziell würde mir doch ein gegenkonto fehlen.

lg, Jive
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