Habe einen besonderen Fall der k�nstlichen Befruchtung zu beurteilen. Ehepaar macht in seiner Erkl�rung ca. 20.000 � f�r eine k�nstliche Befruchtung in Spanien geltend. Ansich nichts Ungew�hnliches, nur er ist �ber 50 Jahre und sie 46. Selbst das w�re ich noch nicht als K.O. ansehen aber sie haben bereits 2 quicklebendige eigene Kinder.
Bei den eingereichten Rechnungen steht als Diagnose: sekund�re Sterili�t bei der Frau. Das mag wohl sein, denn die Dame ist ja schon 46.
Das Alter der beiden war auch das K.O. Kriterium f�r die Krankenkassen. Die brauchen die Aufwendungen n�mlich nicht �bernehmen (sonst 50%). Die Altersgrenze ist vom BGH auch als verfassungsgem�� best�tigt wurden.
Ich w�rde die Aufwendungen ablehnen, wegen fehlender Zwangsl�ufigkeit. Die Eheleute haben bereits 2 Kinder und dass es irgendwann mit weiteren Kindern nicht mehr klappt ist wohl nat�rlich aber mit 46 Jahren bei einer Frau nicht wirklich krankhaft. Im Rahmen einer Stellungnahme sagt die Frau nun aber, dass das "Problem" bei ihrem Mann liegt. Sollte sie das beweisen k�nnen, h�tte ich keine Argumentationsgrundlage, denn M�nner sind bekanntlich wesentlich l�nger in der Lage, Nachwuchs zu zeugen. Komme mir komisch vor, wenn ich behaupte, faule Spermien seien mit �ber 50 normal und nicht krankhaft, nur um damit die Zwangsl�ufigkeit zu verneinen.
Leider ist m.E. so ein Fall nich nicht von der Rechtsprechung entschieden worden. Ich wollte mich deshalb hier noch mal umh�ren, um noch ein paar andere Meinungen zu bekommen.
Wie steht ihr dazu?
Kiharu schrieb:Wie steht ihr dazu?
Immer diese Doppeldeutigkeiten
... und au�erdem bin ich noch nicht sooooo alt, als das ich da mitreden k�nnt....
Aber Spass beiseite....
Da Rechnung und Stellungnahme der Frau ja anscheinend auseinanderfallen, w�rd ich malnachfragen, wieso der Arzt der die Rechnung gestellt hat denn eine andere Diagnose vertritt ist als die Dame selbst..... ( Wer ist denn da der Fachmann)
Von daher w�rd ich nach meinem Bauchgef�hl auch nicht ber�cksichtigen wollen.
lg, Jive
Das w�rde mich auch mal interessieren. Da werd ich nochmal nachhaken. Ich werde irgendwie das Gef�hrl nicht los, dass hier eigentlich Spender-Eizellen verpflanzt wurden. Dies ist in Deutschlan nicht gestattet aber in Spanien schon. Ich werde mir noch ein paar Sachen erkl�ren lassen.
Nur, es ist schon ziemlich bl�d, so tief in die Privatsph�re einzudringen.
zwangsl�ufig = sittlich nicht entziehbar. das ist bei eltern mit bereits 2 kindern in diesem alter nicht der fall. das w�rde ich nur anders sehen, wenn die ersten beiden kinder ggf. behindert sind oder in einem unfall ums leben gekommen sind etc.
Den Fall mit einem Unfall hatte ich auch schon mal. Da ist der Sohn beim Verkehrsunfall ums Leben gekommen und da habe ich die Kosten f�r die k�nstliche Befruchtung auch anerkannt. Habe hier?
Dumm nur, dass sich zwar "normale" Gerichte mit der Altersgrenze auseinandergesetzt haben, aber noch kein FG. Habe noch ein anderes Urteil ausgebuddelt, wo es um Kosten f�r eine 2. Befruchtung ging (die erste war erfolgreicht). Da durfe die Krankenkasse die Aufwendungen auch ablehnen.
Naja, wenn der Fall zu Gericht geht, dann haben wir zumindest mal FG-Rechtsprechung. Andernfalls ist das ein Fall, wo die Revision zwangsl�ufig zugelassen werden muss. Schaun wir mal.
Hallo,
noch mal zum Verst�ndnis, Diagnose sagt Frau kann keine Kinder bekommen, dann w�re ein eingriff erstmal eine agwl.Bel.. Unter Ber�cksichtigung des Alters und der bereits vorhandenen Kinder jedoch fraglich. Jetzt sagt Frau, ne der Mann ist "defekt". Dann w�re zu pr�fen wer spendet die Samenzellen (wenn fremder Mann dann auch keine agwl.Bel.) wenn eigener Mann wo ist der Mann dann "defekt" , also auch keine agwl.Bel.
Gru� T.D.
Den Samen des eigenen Mann k�nnen wir als gegeben hinnehmen. Sonst w�ren wir bei einer heterologen Befruchtung und damit raus dem � 33 EStG.
Auch bei M�nnern k�nnen Defekte dahingehend vorliegen, das die kleinen Br�derchen nicht mehr so flott unterwegs sind. Und dann gibt es mehrere M�glichkeiten. Entweder man sortiert die schnellsten raus und bringt sie per "Verl�ngerung" direkt an den Ort des Geschehens oder man entnimmt bei der Frau Eizellen und befruchtet direkt im Reagenzglas mit den Samen des Mannes und setzt die Eizellen wieder ein.
"Defekt" heisst nicht gleich, es geht gar nichts mehr. Die kleine Br�derchen sind schon noch zu was zu gebrauchen, nur allein schaffen sie es nicht mehr.
showbee schrieb:zwangsl�ufig = sittlich nicht entziehbar. das ist bei eltern mit bereits 2 kindern in diesem alter nicht der fall. das w�rde ich nur anders sehen, wenn die ersten beiden kinder ggf. behindert sind oder in einem unfall ums leben gekommen sind etc.
Sorry, aber finden Sie nicht, dass Sie hier in Bereiche vorsto�en, in denen Sie nix verloren haben?
Ob der Staat sich an sowas beteiligen soll/mu� ist m.E. grds. diskutabel. Nicht aber die Motive des einzelnen und schon gar nicht eine technokratische Bewertung der Begleitumst�nde wie z.B. dem Alter.
Am Stammtisch w�rde ich jetzt auf die Adoption von Herrn Schr�der verweisen...
towel day schrieb:Ob der Staat sich an sowas beteiligen soll/mu� ist m.E. grds. diskutabel. Nicht aber die Motive des einzelnen und schon gar nicht eine technokratische Bewertung der Begleitumst�nde wie z.B. dem Alter.
An was sonst sollte man die Staatsbeteiligung sonst festmachen ausser am Alter und den �usseren Umst�nden?
Wir sind uns doch wohl einig, dass eine k�nstliche Befruchtung mit 46 Jahren und 2 gesunden Kindern was anderes ist als eine k�nstliche Befruchtung mit 30 und bisher kinderlos.
Clematis schrieb:Wir sind uns doch wohl einig, dass eine k�nstliche Befruchtung mit 46 Jahren und 2 gesunden Kindern was anderes ist als eine k�nstliche Befruchtung mit 30 und bisher kinderlos.
Nein, das sind wir uns nicht einig. Eine derartige Bewertung steht dem Staat und auch sonstjemand nicht zu.
Meine Meinung.
Man k�nnte das jetzt mit allerlei Polemiken z.B. zu relevanten Risikopersonen in der Familie der 30j�hrigen fortf�hren. Aber ich glaube, das f�hrt zu nix...