Steuerberater

Normale Version: immer noch Einsprüche KV
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Hallo,
Mitte des Jahres habe ich meine Ruhensfälle wg. KV-Beiträgen angefangen anzuschreiben und nett und höflich um Rücknahme gebeten. Die meisten haben zurückgenommen aber einer liegt mir immer noch quer.

Der hat 6 Seiten eng beschrieben mir mitgeteilt, warum er der Meinung sei, er müsse seine KV-Beiträge nun in vollem Umfang als Sonderausgaben haben. Geschwafel über Ungleichbehandlung, weil er ja freiwillig in einer gesetzlichen KV versichert ist und den ganzen Beitrag allein zahlen muss, dabei jedoch nicht die Befreiung nach § 3 Nr. 62 in Anspruch nehmen kann, jedoch nur die gleichen Versicherungsleistungen erhälte, wie ein gesetzlich Versicherter usw.

Dann kommen noch Ausführungen wg. der Kǘrzung des Vorwegabzuges über den Anteil des einen Ehegatten hinaus usw.

Das alles klingt mir sehr nach Musterschreiben. Ok, ich räume ein, der Stpfl. ist Berater aber die wenigsten Stb. machen sich selbst in ihrer eigenen Einspruchssache solche Mühe, zumal gerade Stb. doch wissen, dass es in diesem Fall vergebene Liebesmüh ist. Bis Ende 2009 ändert sich nichts und wenn er noch so der Auffassung ist, dass die gesetzlich Regelung verfassungswidrig ist.

Deshalb meine Frage: Gibt es Musterschreiben für die Aufrechterhaltung von Einsprüchen hinsichtlich der Abzugsfähigkeit von KV-Beiträgen?
Mir nicht mehr bekannt. Ich hab gerade heute noch 2 Rücknahmen geschrieben. Bis 05 waren hierzu ja schon Entscheidungen ergangen. Ab 06 soll es zwar noch solche Musterschreiben geben, aber ich habe keine Masseneinsprüche mehr geschrieben, obwohl es dort noch Verfechter gibt. Aber m.E. unterstützt diese selbst der BdSt nicht mehr.
Bei RV ist mir die Untscheidung zwischen 05 und früher und ab 06 bekannt aber für KV???? Das wäre mir jetzt neu?
Upps, hab wohl KV als RV gelesen. Aber zur KV sind mir erst recht keine Mustereinsprüche bekannt.
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