Steuerberater

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Opa schrieb:Und wenn man es nicht meldet, ist es m.E. nur eine Ordnungswidrigkeit, oder?
Wobei das Entdeckungsrisiko ungefähr dem entsprechen dürfte, wenn man nachts um drei in einer gottverlassenen Vorstadt über eine rote Ampel geht.
Eben. Cool
towel day schrieb:Teilt das FA der Elterngeldstelle den Änderungsbescheid automatisch mit?

Automatisch jedenfalls nicht.

Möglicherweise findet sich im AEAO zu § 30 Nr. 5 eine Vorschrift, die das zulässt.

Da gibt es ja mehrere Möglichkeiten, wo das FA jemanden automatisch oder manuell etwas mitteilen muss.

Automatisch wird nur der Gewinn der jeweiligen IHK / HWK mitgeteilt, sonst keinem.
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